LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission behält sich einen Einspruch gegen das Urteil des EU-Gerichts zu Steuervorteilen für den Online-Händler Amazon
Das EU-Gericht hatte geurteilt, dass die EU-Kommission nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert wurde. Die zuständigen Richter kippten damit eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll. Die Entscheidung könnte nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden./aha/DP/jha
Quelle: dpa-Afx