LUXEMBURG (dpa-AFX) - Volkswagen
Konkret geht es um drei Fälle, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Außentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt.
Weil dieses Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei, da es in Österreich und Deutschland sowie anderen EU-Ländern in den vergangenen Jahren im Schnitt deutlich unter 15 Grad Celsius warm gewesen sei und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1 000 Metern unterwegs seien, schließt Generalanwalt Rantos, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellten.
Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen./mjm/DP/stk
Quelle: dpa-Afx