STRASSBURG (dpa-AFX) - Die Türkei hat mit der Entlassung einer Putzfrau des Bildungsministeriums wegen mehrerer Facebook-Likes gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag urteilte, haben die türkischen Behörden keine ausreichenden und relevanten Gründe für die fristlose Kündigung der Vertragsarbeiterin gegeben. Die Türkei muss der Frau nun 2000 Euro zahlen. (Nummer 35786/19)
Kern des Rechtsstreits sind mehrere Posts auf Facebook, die die Frau mit einem Like - einem zustimmenden Symbol - versehen hatte. Darin wird dem Gericht zufolge unter anderem zu Protesten aufgerufen und Missbrauch an Schülern angeprangert. Nachdem Ermittlungen gegen die Frau eingeleitet worden waren, wurde sie in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Arbeitsvereinbarungen als Putzkraft im Bildungsdirektorat Seyhan entlassen. Die Inhalte der Posts würden wahrscheinlich den Frieden des Arbeitsplatzes stören, befand ein Arbeitsgericht und lehnte ihre Berufung ab.
Das Menschenrechtsgericht urteilte, dass die fraglichen Posts sich auf Themen von öffentlichem Interesse bezogen und Eingriffe in das Recht auf Meinungsfreiheit hier nur sehr begrenzt zu rechtfertigen seien. Die Behörden hätten es außerdem verfehlt, den potenziellen Einfluss der Likes zu beurteilen. Wegen ihrer Position habe die Klägerin wohl nur wenig Einfluss an ihrem Arbeitsplatz gehabt.
Auch in einem weiteren Fall von Meinungsfreiheit wurde die Türkei am Dienstag verurteilt. Das Menschenrechtsgericht befand, dass ein Student zu Unrecht für negative Kommentare über den damaligen Premierminister und heutigen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in einer öffentlichen Debatte zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dass Staatsbedienstete durch ein Gesetz zu Beleidigungen einen höheren Schutz als Privatpersonen hätten, entspreche nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Nummer 19165/19)
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sich die beiden Institutionen um den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten. Sie sind keine Organe der Europäischen Union./rbo/DP/eas
Quelle: dpa-Afx