AMSTERDAM (dpa-AFX) - In der sogenannten Abgas-Affäre muss Volkswagen
Das Gericht spricht jedem Besitzer eines Neuwagens, in den sogenannte Schummelsoftware zur Manipulation von Abgaswerten eingebaut war, einen Betrag von 3000 Euro zu. Für einen Gebrauchtwagen wurde der Betrag auf 1500 Euro festgelegt.
Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto den geltenden Regeln entspricht, entschied das Gericht. Wenn das nicht der Fall sei, dann sei das Auto auch weniger wert. Die Autohersteller hätten unrechtmäßig gehandelt, indem sie die Aufsichtsbehörde und die Käufer der Autos absichtlich in die Irre geführt hätten./ab/DP/jha
Quelle: dpa-Afx