BERLIN (dpa-AFX) - Gleich zwei Gerichte beschäftigen sich ab diesem Montag mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Es geht um Klagen gegen Biontech
Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt am Montag (13.30 Uhr) die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von Biontech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.
Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet. "Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft", sagte eine Sprecherin. Mit einer Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg beginnt zudem eine Berufungsverhandlung (9.30 Uhr) in einem Verfahren gegen den Hersteller Astrazeneca. Vor einem halben Jahr hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, die nun am OLG verhandelt wird.
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich (gütliche Einigung) schließen.
Die beiden Zivilprozesse gehören zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. "Derzeit sind 209 Schadenersatzbegehren gegen die Hersteller von Covid-19-Impfstoffen vor Gericht anhängig", zitierte die "Welt am Sonntag" das Bundesgesundheitsministerium.
Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen. Dies gilt laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs nur dann nicht, wenn Schäden vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis verursacht wurden.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1500 mutmaßlich impfgeschädigte Mandanten vertritt, befürchtet durch die staatliche Kostenübernahme Auswirkungen auf die anlaufenden Prozesse. "Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen", sagte er der Zeitung./bak/DP/he
Quelle: dpa-Afx