BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt nimmt mit seinen neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Online-Plattformen nach Facebook nun auch Amazon
Ein Merkmal dafür sei "insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung", erläuterte Mundt. "Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht", argumentierte er. Bei der Behörde laufen bereits zwei Verfahren zum weltgrößten Online-Händler.
Amazon kündigte an, man werde mit dem Kartellamt kooperieren - ansonsten könne man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern. "Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen", teilte ein Sprecher mit.
Mit dem reformierten Gesetz kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen. Zum Beispiel soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Die EU-Kommission wirft Amazon bereits unfairen Wettbewerb mit Händlern auf seiner Plattform vor, der Konzern weist das zurück.
Im Fall von Facebook prüft das Kartellamt bereits seit Januar, ob das weltgrößte Online-Netzwerk eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit wurde die Untersuchung zur Verknüpfung von Nutzer-Accounts der Tochterfirma Oculus mit Facebook ausgeweitet. Oculus ist im Geschäft mit Virtueller Realität, bei der Nutzer mit Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Angesichts der Kartellamts-Ermittlungen brachte Oculus die neue VR-Brille Quest 2 immer noch nicht in Deutschland auf den Markt./so/DP/jha
Quelle: dpa-Afx