BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will Stromkunden künftig besser vor Pleiten von Versorgern sowie Preissprüngen schützen. Ein Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes ging nun in die Ressortabstimmung. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet. Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Krischer sagte der dpa: "Krumme Nummern, dass man Lieferungen von heute auf gestern einstellt, gehen nicht mehr. Kunden werden vor überzogenen Forderungen künftig besser geschützt sein."

Die Bundesnetzagentur bekomme umfassende Rechte, "schwarze Schafe" bei den Versorgern frühzeitig zu identifizieren und umfassende Aufklärungsrechte. Die ersten Gerichte hätten bereits entschieden, dass die Versorger Neu- und Bestandskunden nicht unterschiedlich behandeln dürfen. "Das regeln wir jetzt auch in diesem Gesetzesvorschlag, dass es nur einen Grundversorgungstarif für alle geben darf." Das sei ein Gebot der Fairness. "Wir erwarten zeitnah keine Pleiten mehr von Energieversorgern, trotzdem ist es wichtig, jetzt die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergehend zu schützen", so Krischer.

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder sagte der dpa: "Vor allem Menschen mit geringem Einkommen hat es zuletzt hart getroffen, wenn ihr Anbieter den Strom- oder Gasvertrag kurzfristig gekündigt hat." Vielen seien dann in der Grundversorgung um ein Vielfaches höhere Preise berechnet worden als den Bestandskunden. "Dem schieben wir nun einen Riegel vor, um die Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich zu schützen." Künftig werde es einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben. In der Ersatzversorgung sollten überhöhte, durch den Marktpreis nicht begründbare Preise unterbunden werden.

Außerdem solle verhindert werden, dass Anbieter grundlos die Versorgung einfach einstellen. Hierzu müsse die Einstellung von Gas- oder Stromlieferungen künftig drei Monate vorher angekündigt werden, damit Verbraucher sich rechtzeitig einen neuen Versorger suchen können. "Wer Liefereinstellungen nicht rechtzeitig ankündigt, kann dafür mit Bußgeldern belangt werden."

Krischer hatte die Gesetzesreform Ende Januar bereits angekündigt. Das Ministerium reagierte darauf, dass einige Billiganbieter in Turbulenzen geraten waren und Tausende Verträge gekündigt hatten. Diese Verbraucher fielen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune - mussten aber nach Darstellung der Verbraucherzentralen oft deutlich mehr zahlen./hoe/DP/nas

Quelle: dpa-Afx