SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe im Konflikt mit dem Bundesrecht, argumentierte Bayer im Zuge der Einreichung des Berufungsantrages am Dienstag (Ortszeit) in San Francisco. Der Oberste Gerichtshof soll nun klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird. Denn das US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Zwei weitere Verfahren hatte Bayer ebenfalls in der ersten Instanz verloren und war auch in diesen zu hohen Zahlungen an die Kläger verurteilt worden. Bayer geht auch gegen diese Urteile vor, hier stehen die Berufungsverhandlungen aber noch aus.
Der Dax-Konzern hatte sich die Glyphosat-Probleme 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar schweren Übernahme des US-Saatgutkonzerns Monsanto ins Haus geholt. Der Aktienkurs steht seither unter Druck. Erholungsversuche verpufften immer wieder. Entsprechend groß ist der Druck auf Bayer-Chef Werner Baumann, das Thema endlich vom Tisch zu bekommen.
Ende Juni sollte es dann soweit sein: Die Leverkusener kündigten einen fast 11 Milliarden US-Dollar (aktuell rund 9,3 Mrd Euro) schweren Deal zur Beilegung von rund 94 000 der etwa 125 000 Fälle an. Die drei oben erwähnten, laufenden Verfahren sind dabei ausgeklammert.
Bei dem Vergleich gibt es aber Gegenwind. So störte sich der zuständige Bundesrichter Vince Chhabria an dem gesonderten Teil der Vereinbarung, der mögliche künftige Fälle abdeckt. Bayer zog daraufhin den Antrag auf Zustimmung zu diesem Teil der Einigung zurück und verhandelt wieder mit den Klägern.
Ende August rügte Richter Chhabria Bayer in einer Anhörung und mahnte den Mangel an Fortschritten bei den Vergleichsgesprächen an. Der Richter gab den Streitparteien noch rund einen Monat Zeit. Dann will er entscheiden, ob er die Fortsetzung andere Glyphosat-Prozesse erlauben wird. Diese hatte er wegen der laufenden Mediation schon vor Längerem./mis/nas/fba
Quelle: dpa-Afx