LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch über einen seit Jahren schwelenden Streit zur Sonntagsarbeit bei Amazon
Der US-Versandhändler hatte 2015 für mehrere seiner deutschen Versandzentren Sonntagsarbeit beantragt und das mit erhöhten Bestellungen im Advent begründet. Die Gewerkschaft Verdi klagte dagegen. Sie setzt sich für den arbeitsfreien Sonntag ein, der vom Grundgesetz besonders geschützt ist. Sonntagsarbeit müsse generell eingeschränkt und nicht ausgeweitet werden, so die Gewerkschaft.
Im konkreten Fall, der ab 13.30 Uhr in Leipzig verhandelt wird, geht es um das Logistikzentrum in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Amazon wollte dort an zwei Adventssonntagen jeweils 800 Mitarbeiter einsetzen. Das Land hatte die Sonntagsarbeit bewilligt.
Die Klagen von Verdi gegen diese Genehmigungen hatten in den beiden Vorinstanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nur möglich seien, wenn "besondere Verhältnisse" vorliegen, die von außen auf ein Unternehmen einwirken. Dies konnte das OVG im Fall von Amazon nicht erkennen. Der US-Versandhändler habe im Gegenteil mit kurzfristigen Lieferzusagen das Geschäft selbst befeuert. Über die Revision des Landes NRW und von Amazon gegen dieses Urteil wird in Leipzig verhandelt.
Verdi hofft, dass auch das Bundesverwaltungsgericht der Sonntagsarbeit bei Amazon eine Absage erteilt. "Es kann nicht sein, dass der Versandhändler seinen Kunden Lieferversprechen macht, die er nur erfüllen kann, wenn er die Beschäftigten zur Arbeit am Sonntag zwingt. Amazon ist nicht die Feuerwehr oder das Krankenhaus, auf die man auch am Sonntag nicht verzichten kann. Niemand geht zugrunde, wenn das Paket erst am Dienstag angeliefert wird", erklärte Orhan Akman, Leiter der Verdi-Bundesfachgruppe Einzel- und Versandhandel.
Amazon betreibt mittlerweile in Deutschland 15 Logistikzentren. In der Vergangenheit haben sich schon verschiedene Verwaltungsgerichte mit der Frage auseinandergesetzt, ob dort Sonntagsarbeit ausnahmsweise zulässig sein kann oder nicht. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte 2015 entschieden, dass nicht ersichtlich sei, warum Amazon den erhöhten Aufwand im Weihnachtsgeschäft nicht auch mit zusätzlich eingestellten Mitarbeitern meistern könne.
Zur Frage, welche Erwartungen der Versandhändler an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft, teilte das Unternehmen lediglich mit: "Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung wird keinen Einfluss auf den aktuellen Betriebsablauf haben."/bz/DP/zb
Quelle: dpa-Afx