BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat will an diesem Freitag den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr endgültig frei machen. Dazu muss die Länderkammer mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschließen, so wie dies der Bundestag vor einer Woche getan hat. Die Zustimmung der Länder gilt als sicher.

In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für ein Sondervermögen aufgenommen werden dürfen. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen bei der Bundeswehr und deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit. Das zeigt sich auch schmerzlich, wenn es um die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine geht. Die Bundeswehr hat nach offizieller Darstellung kaum etwas, worauf sie verzichten und was sie abtreten kann.

In den vergangenen Monaten war die Tagesordnung des Bundesrats oft dünn - weil nach dem Regierungswechsel zunächst nur wenige Gesetzesvorhaben aus dem Bundestag kamen, über die die Länder entscheiden mussten. Das ändert sich jetzt. Die Länderkammer will an diesem Freitag mehrere, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze absegnen.

Bundeshaushalt 2022

Der vor einer Woche vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben von rund 496 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung beträgt fast 139 Milliarden Euro. Bedingt durch die hohen Ausgaben für die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges reißt der Bund erneut deutlich die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will sie aber ab 2023 wieder einhalten.

Rentenerhöhung

Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich zum 1. Juli auf eine kräftige Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesserungen sind zudem für Menschen vorgesehen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Der Anstieg fällt so stark aus wie schon lange nicht mehr, was auf die gute Lohnentwicklung in Deutschland zurückzuführen ist.

Mindestlohn

Auch wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdient, wird bald finanziell besser gestellt. Er wird zum 1. Oktober auf 12 Euro steigen. Momentan liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt sie turnusmäßig schon auf 10,45 Euro. Die außerplanmäßige Anhebung auf 12 Euro hatte die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. Davon profitieren werden etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Corona-Pflegebonus

Mit dem Pflegebonus will die Bundesregierung die besondere Belastung von Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie honorieren. Die Prämie ist nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Sie ist steuer- und abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Corona-Steuerhilfen

Hierbei geht es um ein ganzes Paket: Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in ihrer Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro geltend machen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird von Ende Juli auf Ende Oktober verschoben. Wer sie von einem Steuerberater machen lässt, hat sogar noch länger Zeit. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert.

Unternehmen können zudem gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Mitte 2022 steuerfrei. Und Corona-Bonuszahlungen der Arbeitgeber werden bis zu einer Höhe von 4500 Euro ebenfalls nicht besteuert.

Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen

Die Hartz-IV-Sanktionen werden bis Mitte kommenden Jahres teilweise ausgesetzt. Dies geschieht im Vorgriff auf die von der Ampel geplante große Bürgergeld-Reform. So entfällt für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern - etwa wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Meldeversäumnisse werden in dieser Zeit erst im Wiederholungsfall mit einer Kürzung des Regelbedarfs um maximal zehn Prozent geahndet./sk/DP/zb

Quelle: dpa-Afx