BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe will erstmals juristisch gegen Pestizid-Produkte vorgehen - unter anderem eines mit dem umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat. Sie habe formale Widersprüche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegen die Zulassungen mehrerer Pestizid-Produkte eingereicht, teilte die Umwelthilfe am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Verbraucherorganisation Foodwatch in Berlin mit. Sollten diese abgewiesen werden, folge eine Klage. Ziel der zunächst fünf Musterverfahren sei es, den Verkauf von Produkten mit besonders giftigen und umweltschädlichen Wirkstoffen in Deutschland zu stoppen. Die formalen Widersprüche gegen die fünf Produkte seien bei der Behörde eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verbraucherschutz der Deutschen Presse-Agentur.
Der DUH zufolge konnten Umweltorganisationen bislang nicht gegen die Chemie-Industrie klagen. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Überprüfung von Produktzulassungen im November vergangenen Jahres für rechtskräftig. Man könne nun "vor Gericht überprüfen lassen, ob bestimmte Pestizid-Produkte zu Recht zugelassen sind oder nicht", sagte Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Alle Produkte würden hoch toxische Wirkstoffe beinhalten und seien wegen ihrer Ausbreitung in der Umwelt ausgewählt worden, hieß es. Konkret bemängele man die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Zum Teil töteten die Mittel sämtliche Pflanzen und Insekten in ihrem Anwendungsgebiet ab und entzögen Vögeln und anderen Tieren jegliche Nahrungsgrundlage. Auch eine Verunreinigung des Grundwassers wird kritisiert. Die Mittel vergifteten "Gewässer, töten wichtige Nahrungspflanzen und dadurch Tiere und gelangen über Wasser und Nahrung auch in den menschlichen Körper. Teilweise lassen sich diese Stoffe nicht wieder aus der Umwelt entfernen", hieß es in einer Mitteilung der Organisationen.
Bei den betroffenen Herstellern stieß die Mitteilung dagegen auf Unverständnis. Von Adama Deutschland hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, man sehe den Widerspruch der DUH gegen die Zulassung als nicht gerechtfertigt an, da ihr Mittel in einem regulären Verfahren zugelassen worden sei. Auch Bayer
Quelle: dpa-Afx