BERLIN (dpa-AFX) - Die von der Ampel-Regierung geplanten Pläne zur Entlastung vieler Mieter bei der Heizkosten-Klimaabgabe werden konkreter. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Klimaschutz- sowie des Bauministeriums wurde den anderen Bundesministerien zur Prüfung weitergeleitet. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Bisher waren nur Eckpunkte bekannt, auf die sich die zuständigen Ministerien Anfang April verständigt hatten.

CO2-Preis soll beim Klimaschutz helfen

Ab dem kommenden Jahr sollen Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen - und zwar mehr, je weniger klimafreundlich ihr Haus ist. Der CO2-Preis macht seit dem vergangenem Jahr Heizen und Tanken teurer und soll so helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Kostenaufteilung hängt von der Klimabilanz ab

Für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermieter demnach 90 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß würden Mieter die Kosten alleine zahlen. Mietervertreter fürchten allerdings, dass auch die Kosten einer möglichen Sanierung, mit der Vermieter ihren Anteil senken könnten, am Ende an die Mieter weitergegeben werden.

Information über die Heizkostenabrechnung

Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mieter und Vermieter über die Heizkostenabrechnung erfahren. Energieversorger sollen diese künftig erheben und ausweisen müssen.

Finanzielle Auswirkungen

Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die neue CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.

Kritik an den Kriterien

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Luczak (CDU), bezeichnete den Vorschlag als "Mogelpackung". Es sei ungerecht, dass bei der Aufteilung der Kosten nicht der energetische Zustand des Gebäudes relevant sein soll, sondern die Menge des verbrauchten Brennstoffes.

Das bestrafe Eigentümer, die ihre Gebäude bereits saniert hätten. "Denn wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich sind", erklärte Luczak. "Es besteht auch die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden sind, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Sie werden künftig noch schwerer eine Wohnung finden, weil sie bei der Auswahl der Vermieter durchs Raster fallen."

Aus Luczaks Sicht sollte stattdessen der energetische Zustand eines Gebäudes für die Kostenaufteilung zählen. Nötig sei auch eine verlässliche öffentliche Förderung für energetische Modernisierungen.

Ausnahmen

Bei Häusern wie Geschäftsgebäuden, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden. Auf die Dauer soll aber auch hier ein Stufenmodell kommen.

Außerdem soll gelten: Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage in sogenannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt. In manchen Gebieten haben Hauseigentümer bei der Energieversorgung nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren - auch das soll ihren Anteil mindern.

Der Gedanke dahinter: Die Regelung soll Anreize zum Energiesparen schaffen - und das setzt voraus, dass Vermieter auch etwas ändern könnten. Luczak kritisiert, dass so die CO2-Kosten doch am Mieter hängen bleiben könnten. "Milieuschutz führt also dazu, dass Klimaschutz verhindert und Mieter mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Das finde ich sehr zweifelhaft."

Wie es weiter geht

In den nächsten Schritten muss das Kabinett die Pläne noch billigen, den finalen Beschluss fasst der Bundestag. Die Regelung soll übrigens erst ein halbes Jahr später kommen als im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Eigentlich hatten die Ampel-Partner eine Neuregelung schon zum 1. Juni angepeilt./hrz/DP/stw

Quelle: dpa-Afx