FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Konflikt um die Gründung von Betriebsräten beim Autovermieter Sixt ist die Gewerkschaft Verdi in erster Instanz gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Dienstag den Antrag der Gewerkschaft abgelehnt, einen Wahlvorstand von Gerichts wegen einzusetzen. Zu den Gründen wurde zunächst nichts mitgeteilt. Die Gewerkschaft prüft nach Angaben einer Sprecherin, ob sie beim Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung geht.

Dem Prozess vorangegangen ist ein heftiger Konflikt bei der Autovermietung, die bei mehr als 7000 Beschäftigten weltweit an keinem einzigen Standort einen Betriebsrat hat. Am Frankfurter Flughafen mit rund 30 Angestellten sollte eigentlich im Oktober vergangenen Jahres ein Wahlvorstand gewählt werden, doch drei von vier Initiatoren sahen sich unmittelbar vor der entscheidenden Versammlung mit fristlosen Kündigungen konfrontiert.

Ähnliches hatte sich am Flughafen Düsseldorf ereignet, so dass Verdi den Vorwurf gegen das Unternehmen erhebt, die geplanten Betriebsratswahlen gezielt zu behindern. Insbesondere solle auch die Bildung eines Konzern-Betriebsrats verhindert werden, der möglich würde bei zwei Gremien an unterschiedlichen Orten.

Das Unternehmen weist das strikt zurück. Die Sixt-Pressestelle erklärt: "Es ist allein die Entscheidung der Belegschaft, ob sie einen Betriebsrat möchte. Wenn die Belegschaft einen Betriebsrat wünscht, wird Sixt dies unterstützen." Die Entlassungen in Düsseldorf hätten nichts mit den dortigen Wahlvorbereitungen zu tun und in Frankfurt gehe es um persönliche Verfehlungen der Mitarbeiter. Man gehe davon aus, dass das Arbeitsgericht die Kündigungen gegen die früheren Mitarbeiter bestätigen werde.

In dem Verfahren hat Verdi nun versucht, die von der Entlassung bedrohten Mitarbeiter vom Gericht als Wahlvorstand einsetzen zu lassen. Zusätzlich benannte die Verdi-Anwältin drei Gewerkschaftssekretäre als Ersatzmitglieder des Gremiums, das die Wahl eines Betriebsrates ermöglichen soll. Das Unternehmen hatte Zweifel geäußert, dass die drei Mitarbeiter überhaupt Gewerkschaftsmitglieder waren. Das aber ist Voraussetzung für die Klagemöglichkeit der Verdi./ceb/DP/ngu

Quelle: dpa-Afx