DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale NRW einen juristischen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie als unbegründet zurück, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht habe ausgeführt, dass die vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. "Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt", sagte Vertriebsvorstand Achim Südmeier laut der Mitteilung.

Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte Energierechtsexperte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW.

Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte die Entscheidung. Das Gericht Köln habe die Auffassung der Versorger bestätigt, dass Grundversorger berechtigt seien, unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden anzubieten. Man sei zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben werde, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund ist die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch Hunderttausende ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen. Viele Unternehmen verlangen von Neukunden jedoch Preise, die deutlich höher liegen als die der Bestandskunden. Sie begründen dies mit deutlich höheren Beschaffungskosten. Die Verbraucherzentrale sieht in den doppelten Tarifen eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße./tob/DP/men

Quelle: dpa-Afx