MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Betreiber RWE Power hat im Streit um ein Grundstück in Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler II einen Teilerfolg errungen. Das Unternehmen darf auf dem Grundstück eines Landwirts Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster entschied. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21).

Damit hatte der Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter am Rande des Tagebaus gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde keinen Erfolg. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.

RWE wollte ursprünglich nach der vorzeitigen Besitzeinweisung am 1. November 2021 mit vorbereitenden Arbeiten für das Abbaggern der Grundstücke beginnen. Dabei sollten Gebäude abgerissen und vereinzelte Bäume und Sträucher beseitigt werden. Nach der Eilentscheidung können diese Arbeiten nun beginnen.

Am Wochenende nach der Gerichtsentscheidung soll es eine Demonstration in Lützerath geben. Nur noch wenige Gebäude stehen hier und seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern. Der Hambacher Forst wurde bei den Protesten als "Hambi" berühmt, Lützerath heißt nun "Lützi". Wie im Hambacher Wald haben Aktivisten einige Baumhäuser gebaut. Die Umsiedlung der Bewohner des Ortes wurde schon vor Jahren offiziell abgeschlossen.

Am Verwaltungsgericht Aachen sind noch Klagen gegen die Grundabtretung, wie Enteignungen im Bergrecht genannt werden, und Besitzeinweisung im Hauptsacheverfahren anhängig. Enteignungen wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder im Streit um Lützerath beim Tagebau sind immer dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit bejaht wird. Beim Tagebau Garzweiler II gilt dies wegen der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle. Sie soll nach Absprachen von Bund und Ländern zum Kohleausstieg noch bis mindestens 2035 genutzt werden./uho/DP/stk

Quelle: dpa-Afx