SALZGITTER (dpa-AFX) - Der Stahlkonzern Salzgitter muss im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften Kapitalertragsteuern zurückzahlen. Die Aufforderung der niedersächsischen Finanzverwaltung gehe mit einem 2016 ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs einher, teilte der Konzern am Dienstag in Salzgitter mit. Dabei gehe es um angerechnete Kapitalertragsteuerbeträge aus strukturierten Wertpapierleihgeschäften in den Jahren 2006 bis 2011. Salzgitter wolle dagegen Rechtsmittel einlegen, hieß es vom Unternehmen. Es handele sich bei diesen Wertpapierleihgeschäften weder um Cum/Cum- noch um Cum/Ex-Geschäfte.

Die zurückzuzahlende Kapitalertragsteuer einschließlich Soldidaritätszuschlag und Zinsen betrage nach vorläufigen Berechnungen etwa 100 Millionen Euro. Das Vorsteuerergebnis des Jahres 2020 werde dadurch um rund 25 Millionen Euro gemindert. Salzgitter rechnet dabei mit einem Steuermehraufwand von etwa 75 Millionen Euro. Wegen einer guten operativen Entwicklung im vierten Quartal halte Salzgitter an seiner Jahresprognose für das Ergebnis vor Steuern fest. Bislang geht der Stahlkonzern von einem Vorsteuerverlust in etwa auf dem Niveau des Vorjahres von 253,3 Millionen Euro aus. Die Aktie fiel nachbörslich auf der Handelsplattform Tradegate um 0,9 Prozent./nas/men

Quelle: dpa-Afx