KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal gibt es auch VW
Die klagenden Anleger hatten Verluste gemacht, als VW-Aktien massiv an Wert verloren. Sie sind der Ansicht, Volkswagen hätte den Kapitalmarkt früher informieren müssen. Bosch werfen sie Beihilfe vor und verlangen Schadenersatz. In allen neun Fällen, mit denen sich nun der BGH befasst, hatten die Stuttgarter Gerichte die Klagen abgewiesen. Dabei ließen sie offen, ob VW ein Kapitalmarktdelikt begangen hat. Bosch war nach ihrer Auffassung aber nicht in einem Maße verstrickt, das den Vorwurf der Beihilfe rechtfertigen würde.
Das letzte Wort haben nun die Karlsruher Richterinnen und Richter. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. II ZR 152/20 u.a.)/sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx