BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Prozess gegen zwei ehemalige VW -Vorstandsmitglieder und zwei frühere VW-Personalmanager wegen des Verdachts der Untreue soll am 19. November beginnen. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, für überhöhte Gehälter und Bonuszahlungen an Betriebsratsmitglieder mitverantwortlich gewesen zu sein. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, an denen die Angeklagten in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein sollen. Durch die Festlegung der Zahlungen haben sie nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gegen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ist dem Volkswagenkonzern durch überhöhte Gehälter und Boni an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder im Zeitraum von Mai 2011 bis Mai 2016 wahrscheinlich ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden. Für die Verhandlung hat das Landgericht zunächst Termine bis Januar festgelegt. (Az. 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19))

Mit den Vorwürfen zu überhöhten Zahlungen an Betriebsratsmitglieder sind der Konzern und die niedersächsische Justiz seit 2016 beschäftigt. Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt./jap/DP/eas

Quelle: dpa-Afx