MÜNCHEN (dpa-AFX) - Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung der Stromkosten erhalten. Ein Alleinlebender mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden müsse in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro im Monat zahlen. Im Hartz-IV-Regelsatz seien für 2021 aber nur monatlich 38,32 Euro für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen, heißt es in der Check24-Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aufs Jahr gerechnet fehlten dem Hartz-IV-Bezieher damit 110 Euro.
Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreiche. Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen, hatte eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW bemängelt. Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.
"Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr", sagte Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24. Die anhaltenden Rekordpreise für Strom würden durch die Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes nicht ausgeglichen./hff/DP/zb
Quelle: dpa-Afx