BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Diesel-Betrugsprozess gegen ehemalige VW
Die Verteidigung früherer VW-Manager hatte zu Beginn des Prozesses die Aussetzung beantragt, weil die Anklage aus ihrer Sicht auf noch unvollständigen Ermittlungsergebnissen basierte. Offene Fragen würden unzulässig in die Hauptverhandlung verlagert. Eine effektive Verteidigung sei nicht möglich.
Richter Schütz wies dies als unzutreffende Behauptungen zurück. "Offene Ermittlungen betreffen lediglich das Ausmaß der Taten, für die die Kammer einen hinreichenden Tatverdacht bejaht hat", sagte er. Der Grundsatz einer effektiven Verteidigung sei mit der Verfahrensweise nicht verletzt.
In dem Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre sind vier Ex-Manager und -Ingenieure des Konzerns angeklagt. Ihnen wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit manipulierter Software in Millionen Autos vorgeworfen. Die Angeklagten seien keinesfalls bloße Objekte des Gerichtsverfahrens, betonte Richter Schütz.
Seit Prozessbeginn wird zudem das Fehlen des zunächst mitangeklagten Ex-Konzernchefs Martin Winterkorn kritisiert. Über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung seines Verfahrens wegen gesundheitlicher Probleme ist noch nicht entschieden./bch/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx