(Tippfehler im 4. Absatz, letzter Satz beseitigt. Es heißt "Abgabe" rpt "Abgabe".)
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Apple
Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das populäre Online-Spiel "Fortnite" stammt. Epic ging bereits in Berufung dagegen - und Apple nun auch.
Apple hatte sich in dem Prozess weitgehend durchgesetzt. Doch die Richterin entschied auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten dürfe, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Diese Änderung soll dem Urteil zufolge am 9. Dezember greifen, Apple fordert, dass sie vorerst ausgesetzt wird.
Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter - wie etwa virtueller Artikel in Spiele-Apps - grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.
Richterin Yvonne Gonzalez Rogers kam in dem Verfahren zu dem Schluss, dass Apple berechtigt sei, eine Kommission in seinem App Store zu verlangen. Und sie lehnte auch Epics Forderung nach einer Öffnung der Plattform für andere App Stores ab. Sie sah aber eine Wettbewerbsverletzung darin, dass Apple Entwicklern verbot, Nutzer auf günstigere Kaufmöglichkeiten anderswo zu verweisen. Deshalb dürfe Apple die App-Macher nicht daran hindern, entsprechende Links und Buttons zu platzieren.
Darüber, wie diese Entscheidung ausgelegt werden kann, zeichnet sich nun Streit ab. Apple warnt, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahl-Abläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte./so/DP/stk/mis
Quelle: dpa-Afx