BASF erklärte dazu am Freitag, das Berufungsgericht habe wie schon die Vorinstanz einen Großteil der Vorwürfe abgewiesen. Nur ein kleiner Teil der Klage bleibe damit bestehen. Der Chemiekonzern prüfe nun seine Optionen.
Engelhard hatte von 1967 bis 1983 eine Talkum-Mine im US-Bundesstaat Vermont betrieben und aus dem Mineral die verschiedensten Produkte hergestellt. Asbest-Geschädigte hatten Engelhard mit einer Klagewelle überzogen: Es gab Gerichtsprozesse und auch Vergleiche. Der jetzige Streitfall ist aber kein neuer Entschädigungsprozess. Streitpunkt ist das Verhalten des Unternehmens und seiner beteiligten Anwaltsfirma, der Kanzlei Cahill Gordon and Reindel, in den einzelnen Gerichtsverfahren. Die Kläger werfen ihnen vor, sie hätten in den ursprünglichen Verfahren Beweise dafür zurückgehalten, dass die Talkum-Produkte damals Asbest enthielten. So seien sie genötigt worden, Vergleiche zu schließen oder Ansprüche ganz aufzugeben. Tausende Geschädigte hätten somit ihre Ansprüche nicht geltend machen können.
Reuters