Deren Entgelte für Basiskonten seien unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten, sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams der Verbraucherzentrale (vzbv).
Auch werde das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber von den beklagten Geldinstituten nicht hinreichend berücksichtigt. Die Klagen seien bei den Landgerichten in Köln, Frankfurt und Lübeck eingereicht worden.
Basiskonten wurden in Europa für wirtschaftlich schwächere Verbraucher geschaffen wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete oder Obdachlose. Seit Mitte 2016 hat jeder erwachsene Bürger in Deutschland ein Recht auf ein solches Konto. Es gilt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Banken berechneten nach Angaben des vzbv für derartige Konten höhere Gebühren als für reguläre Konten. "Verbraucher müssen für diese Basiskonten im Vergleich einfach zu viel zahlen", sagte Mohn. Die Verbraucherschützer forderten zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zu verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt werde.