Der zuständige US-Bundesrichter William Pauley forderte die Behörde auf, die Vereinbarung mit der
Deutschen Bank bei Swap-Geschäften zunächst zu rechtfertigen. Er könne nicht "einfach Absprachen ungelesen unterzeichnen", begründete er seine Entscheidung. Die Behörde müsse die Begründungen bis zum 30. September abliefern.
Eine Anhörung sei für den 6. Oktober angesetzt. Die Deutsche Bank lehnte am Freitag einen Kommentar ab. Ein CFTC-Sprecher wollte sich nicht dazu äußern. Es ist nicht das erste Mal, dass Pauley mehr Informationen verlangt, bevor er einen Vergleich absegnet.
Die CFTC schaut der Deutschen Bank bei ihren Swap-Geschäften verstärkt auf die Finger. Das Geldhaus hatte Mitte August der Bestellung eines Aufsehers zugestimmt. Hintergrund ist der Umgang des Instituts mit einem Systemausfall am 16. April. Einige Probleme waren nach Ansicht der Behörde noch nicht gelöst, wirkten sich auf die öffentlich zugänglichen Information aus und behinderten so die CFTC bei ihrer Risikobewertung. Die Deutsche Bank erklärte damals, sie verstehe die Bedenken der Behörde und werde allen Auflagen nachkommen.
Bereits im Oktober hatte die CFTC das deutsche Geldhaus im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über Swap-Geschäfte zur Zahlung einer Strafe von 2,5 Millionen Dollar verurteilt.
rtr