31 deutsche und internationale Investoren forderten insgesamt rund 740 Millionen Euro, berichtete die "Wirtschaftswoche" am Mittwoch unter Berufung auf eine ihr vorliegende Klage, die kurz vor dem Jahreswechsel von der Münchener Kanzlei Tricon beim Kölner Landgericht eingereicht worden sei. Rechtsanwalt Christian Schulter von der Anwaltskanzlei Schirp & Partner sagte der Nachrichtenagentur Reuters, auch sie hätten im Namen von privaten und institutionellen Anlegern neue Klagen gegen die Deutsche Bank eingereicht.

Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte am Mittwoch, die Bank halte die Klagen für unbegründet. Die Kanzlei Tricon war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Eine Sprecherin des Landgerichts Köln konnte sich noch nicht äußern, die zum Jahreswechsel eingegangenen Schriftstücke müssten erst verarbeitet werden. Zum 31. Dezember 2017 endete die Verjährungsfrist - neue Anlegerklagen wegen der Postbank-Übernahme sind nun nicht mehr möglich.

Die Kläger argumentieren, dass die Deutsche Bank bereits am 12. September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen habe. Damals hatte das Institut vom damaligen Mehrheitseigner Post einen Anteil von 29,75 Prozent erworben. Damit blieb die Deutsche Bank unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie. In der Tricon-Klage werde argumentiert, dass den Anlegern tatsächlich 64 Euro je Anteilsschein zugestanden habe, berichtete die "Wirtschaftswoche".

Die Deutsche Bank muss sich wegen der Postbank-Übernahme bereits mit mehreren Verfahren auseinandersetzen. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Ein andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter allerdings die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank an. Das ursprünglich im vergangenen Monat erwartete Urteil verzögerte sich aber wegen eines Befangenheitsantrags der Kläger. Die Urteilsverkündung wurde auf den 7. Februar verschoben.

rtr