Wer sich nicht mühsam durch Formulare kämpfen möchte, kann sich bequem von virtuellen Helfern durch die Steuererklärung lotsen lassen. Die besten Programme für Anleger. Von Stefan Rullkötter

Banken verschicken in diesen Wochen die Jahressteuerbescheinigungen. Für viele Anleger sind diese Dokumente Vorboten einer unangenehmen Pflicht: Bis 1. Juni muss die Einkommensteuererklärung 2014 beim Wohnsitzfinanzamt eingehen.

Die meisten Anleger können sich vor der Anlage KAP nicht drücken: Wer vergangenes Jahr Anteile thesaurierender Auslandsfonds im Depot hatte oder Geldinstituten seine Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt hat, muss sich erklären. Wurde das Depot bei einer ausländischen Bank geführt, kommt sogar noch die Anlage AUS dazu.

Füllt man die nötigen Steuerformulare auf Papier oder mit dem behördlichen PC-Programm ElsterFormular (elster.de) aus, werden oft nicht alle Gestaltungsspielräume genutzt. Denn Steuerspartipps sind vom Fiskus - verständlicherweise - nicht zu erwarten.

Dennoch: Im Schnitt erstattet der Fiskus 900 Euro pro Steuererklärung. Wer sich dabei den Steuerberater sparen, aber trotzdem möglichst viel Geld zurückholen will, findet in kommerzieller Steuersoftware die Alternative. Die virtuellen Helfer lotsen wahlweise im Formular- oder Interviewmodus durch die Steuererklärung.

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Mehr Komfort und Steuerersparnis

Welche der PC-Programme für Anleger am besten geeignet sind, hat BÖRSE ONLINE in einem Produktcheck ermittelt. Am höchsten gewichtet wurden die Qualität der Steuertipps (40 Prozent), die möglichst verständlich und auf das jeweilige Formularfeld bezogen sein sollen, und der Komfort bei der Benutzerführung (30 Prozent).

Die korrekte Berechnung des Steuerfalls, Hilfe beim Datenabgleich mit dem späteren Steuerbescheid und beim Einlegen von Einsprüchen sowie die Qualität des zumeist elektronischen Handbuchs flossen mit jeweils zehn Prozent in die Gesamtwertung ein (Eckdaten zu den fünf empfehlenswertesten Software- Editionen siehe Bildleiste oben). Die Akademische Arbeitsgemeinschaft etwa bietet beim besten Programm im Test, der Steuersparerklärung plus, einen verbesserten Service: Mithilfe eines "Belegmanagers" sind eingescannte oder PDF-Jahressteuerbescheinigungen in die elektronische Steuererklärung integrierbar.

Auch beim Co-Siegerprogramm WISO Steuersparbuch gibt es eine Top- Neuerung: Marktführer Buhl Data hebt die Trennung zwischen klassischer Boxedition auf CD, Download und Internetsteuererklärung auf. Kunden können frei wählen, ob sie die Steuerdaten via Desktop, per Tablet oder direkt online einpflegen - und sie haben die Möglichkeit, zwischen den einzelnen Kanälen zu wechseln, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Den synchronen Datenzugriff ermöglicht ein Cloud-Server, den Buhl Data an seinem Rechenzentrum im rheinland-pfälzischen Neunkirchen installiert hat. "Dadurch ist sichergestellt, dass die übermittelten Steuerdaten in Deutschland bleiben", erklärt Peter Schmitz, Geschäftsführer von Buhl Tax Service. Es sei denkbar, dass Tabletnutzer künftig ihre Bankdokumente einfach fotografieren und ans Finanzamt mailen. Bisher scheitert das daran, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch fehlen.

Wettbewerber Haufe Lexware präsentiert den Klassiker Taxman, im Test auf Platz 3, mit frischer Optik: Die Eingabemasken wurden nach Kundenwünschen überarbeitet. Auch der in die Jahre gekommene Rechenkern wurde ersetzt. Seinen vollen Funktionsumfang entfaltet das Programm weiterhin bei komplexen Steuerfällen wie etwa bei Auslandseinkünften.

Eine günstige Alternative für steuerpflichtige Anleger von Buhl Data ist Tax auf Platz 4. Die Steuersoftware bietet traditionell wertvolle Anleger-Zusatzfunktionen zum Low-Budget-Preis.

In dieser Liga ist auch Quicksteuer von Haufe Lexware zu Hause. Als eines der wenigen Programme der preiswertesten Kategorie bietet die Software virtuelle Steuerberatung bei sämtlichen Formularen - und damit auch bei allen für Anleger relevanten Anlagen.

Ein großer Vorteil der elektronischen Steuererklärung ist auch, dass Nutzer in der Regel keine Belege einreichen müssen. Zum Schummeln sollte das aber nicht verleiten: Steuerdokumente müssen für Rückfragen und Stichproben des Fiskus verfügbar bleiben.