So werden bei Flatex und dem kürzlich gestarteten Gratisbroker Just Trade die Strafzinsen ab dem ersten Euro auf dem Verrechnungskonto fällig. Bei der Comdirect Bank und ihrer Zweitmarke, der Onvista Bank, zeigt man sich deutlich großzügiger: Altkunden bleiben von Minuszinsen noch verschont. Neukunden, die ihr Depot seit Anfang (Onvista) beziehungsweise Mitte Januar 2020 (Comdirect) eröffnet haben, müssen einen Strafzins von minus 0,5 Prozent lediglich auf Guthaben über 250 000 Euro zahlen - was nur bei wenigen der Fall sein dürfte.
Recht kulant gibt sich auch der Ende 2019 gestartete Smartbroker. Er berechnet zwar ebenfalls ein Verwahrentgelt von minus 0,5 Prozent, es wird aber nur fällig, wenn die durchschnittliche Cashquote im Vergleich zum Depotbestand 15 Prozent übersteigt. Zudem werden die Strafzinsen auch hier nur auf den Betrag fällig, der über dieser Marke liegt. Bei einem Depotvolumen von 50 000 Euro müssen also mehr als 7500 Euro Cash auf dem Verrechnungskonto liegen, damit die Strafzinsen greifen. Parken zum Beispiel dort 8000 Euro, so wird lediglich auf 500 Euro das Verwahrentgelt fällig.
Etwas komplizierter ist die Lage bei DeGiro. Dieser Broker parkt Kundengelder aus regulatorischen Gründen standardmäßig in einem Geldmarktfonds, dem Morgan Stanley EUR Liquidity Fund. Der Fonds erzielt derzeit jedoch wegen der EZB-Niedrigzinsen negative Renditen von etwa 0,5 Prozent im Jahr. Diese Verluste gleicht DeGiro aus - aber nur für die ersten 2500 Euro, die im Fonds stecken. Und auch das nur völlig unverbindlich.
Die anderen Onlinebroker halten sich mit Strafzinsen und Verwahrentgelten für Privatanleger noch zurück. Einige fahren eine absolute "Nullzinspolitik", bei anderen gibt es Guthabenzinsen nur in homöopathischen Dosen zwischen 0,001 Prozent und 0,03 Prozent im Jahr. Nur ein Anbieter offeriert mehr: Die NIBC Direct bietet auf dem Verrechnungskonto 0,25 Prozent im Jahr - ohne Obergrenze.
Doch tendenziell werden die Onlinebroker weiter an der Kostenschraube drehen. So hat Flatex angekündigt, eine Gebühr wieder zu erheben, die bei Onlinebrokern praktisch als ausgestorben galt: die prozentuale Depotgebühr. Ab 1. März müssen Kunden im Jahr 0,1 Prozent ihres Depotvolumens als Depotgebühr an den Broker abführen. Nachahmer werden folgen.