"Enthalten: SMS-Flat" - auf der Suche nach einem neuen Mobilfunkvertrag stößt man häufig auf Formulierungen wie diese. Was bei Mobilfunk inklusive ist, kostet aber oft saftige monatliche Gebühren.
Bei Banken und Sparkassen ist das - noch - anders, aber der Weg in diese Richtung ist vorgezeichnet. So verabschieden sich immer mehr Institute von kostenlosen Girokonten, die sie in Zeiten der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank nicht mehr kostendeckend anbieten können. Sie ersinnen verschieden abgestufte Kontomodelle, oft mit Gebühren im Cent-Bereich, aber das kann sich läppern: etwa Kosten für Bargeldabhebungen, Papierüberweisungen, Negativzinsen ab hohen Einlagen - oder Kosten von einigen Cent für den SMS-Versand von Transaktionsnummern (TANs) beim Onlinebanking. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagte dagegen.
Doch das gerichtlich verordnete Totalverbot von Gebühren für SMS-TAN ist ausgeblieben. Auch künftig dürfen Banken unter Umständen Geld dafür verlangen. Das sieht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.07.2017 vor (Az.: XI ZR 260/15). Moniert hatte der BGH, dass die beklagte Kreissparkasse Groß-Gerau stets ohne jede Einschränkung zehn Cent pro TAN verlangte - selbst dann, wenn die TAN gar nicht genutzt wurde, etwa wenn der Verbraucher die TAN aus Angst vor Phishing verfallen ließ oder sie wegen einer technischen Fehlfunktion gar nicht erhielt. Betroffene Kunden, deren Bank eine beanstandete Formulierung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, dürfen laut VZBV die gezahlten TAN-Gebühren nun zurückverlangen - rückwirkend ab 2014.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erwartet, dass Banken auch künftig Gebühren für SMS-TAN nehmen können, wenn der Kunde die Ausgabe der TAN wirklich veranlasst und sie auch für Überweisungen & Co nutzt. Absehbar ist, dass etliche Institute ihre AGB ändern müssen.
Das Verbraucherportal Finanztip listet gut 60 Häuser auf, vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die von acht bis in der Spitze 25 Cent pro SMS-TAN verlangen, wenn auch manche erst ab einer bestimmten Anzahl von bereits versandten SMS dies tun. Von den Banken, Direktbanken und Onlinebrokern, die wir regelmäßig vergleichen, erheben derzeit insbesondere die Deutsche Bank und ihre Tochter Maxblue neun Cent Gebühren bereits für den "Versand einer angeforderten mobile TAN per SMS". Das klingt nach Anpassungsbedarf, aber bei der Deutschen Bank gibt man sich zurückhaltend und will das Urteil erst prüfen.
Wichtig: Bislang äußerte sich der BGH nur zu SMS-TANs, die für Zahlungsvorgänge genutzt wurden. Allerdings werden solche TANs auch für andere Zwecke verwendet, beispielsweise zur Veränderung der gespeicherten Mailadresse. Ob sich die Karlsruher Richter dazu erklären, bleibt bis zur Urteilsbegründung abzuwarten.
Wildwuchs bei Preisgestaltung
Trotz des Siegs vor dem Bundesgerichtshof zeigen sich Verbraucherschützer enttäuscht: "Das Ergebnis ist ernüchternd", sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller. "Bei der Preisgestaltung herrscht noch immer Wildwuchs. Verbraucher müssen vermutlich auch weiterhin nach Kosten suchen, wenn sie Kontomodelle vergleichen." Dabei verlange der Gesetzgeber eigentlich, dass Verbraucher gut vergleichbare Entgeltstrukturen bei Konten vorfinden. Davon sei man in der Praxis weit entfernt. "Die Banken lachen eher darüber, sie kommen letztlich ungestraft davon", glaubt auch der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt Dietmar Kälberer.
Verbraucher sind gut beraten, das Kontoangebot ihrer Bank genau zu prüfen und dabei nicht nur auf Gebühren wie die monatliche Kontoführungspauschale zu achten, sondern auch auf andere Posten wie Gebühren für TAN-SMS. Kunden, denen eine solche Gebühr nicht schmeckt, haben zwei Möglichkeiten: Das TAN-Verfahren wechseln ist die eine - Sicherheitsexperten raten inzwischen ohnehin vom mTAN-Verfahren ab und empfehlen sicherere Verfahren wie chipTAN mit Kartenleser. Doch auch die Kartenleser kosten Geld - meist eine Einmalgebühr von rund 15 Euro. Wer aber monatlich 15 Überweisungen tätigt, hat die Gebühr nach einem Jahr wieder drin.
Eine Alternative ist, die Bank zu wechseln. Gerade bei Direktbanken gibt es noch immer gebührenfreie -Girokonten.