Das Urteil ist das fünfte dieser Art im Zuge der Klagewelle in den USA wegen Glyphosat. Die Klagen hatte sich Bayer mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des amerikanischen Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Sie hat den Aktienkurs schwer gebeutelt und lässt Management und Investoren schon seit 2018 keine Ruhe. Das Urteil könnte nun endlich einen Schlussstrich unter das Kapitel ziehen und damit sähe die Zukunft für den Chemiekonzern sehr positiv aus, sagte Jürgen Molnar, Kapitalmarktstratege bei RoboMarkets.
Im jahrelangen Streit über den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat hat Bayer einen zweiten juristischen Sieg in den USA errungen. Ein Geschworenengericht in Kalifornien befand, dass das Mittel nicht die Ursache der Krebserkrankung einer Frau gewesen sei. Die Klägerin hatte ihre Erkrankung auf den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup zurückgeführt, den sie über mehrere Jahre verwendet hatte.
"Das Urteil der Jury zu unseren Gunsten beendet das Verfahren und bestätigt, dass Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung von Donnetta Stephens ist. Wir haben großes Mitgefühl für Donnetta Stephens, teilen aber die Ansicht der Jury, dass Roundup nicht die Ursache ihrer Krankheit ist", erklärte der Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzern in einer Stellungnahme.
Das Urteil ist das fünfte dieser Art im Zuge der Klagewelle in den USA wegen Glyphosat. Bislang hat Bayer im Streit über den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat drei Prozesse in erster Instanz mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten.
Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des amerikanischen Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Sie hat den Aktienkurs schwer gebeutelt und lässt Management und Investoren schon seit 2018 keine Ruhe. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger.
rtr