Das Bundesbezirksgericht von Manhattan hatte am Freitag die Aussetzung einer Anweisung aufgehoben, wonach Microsoft einem Durchsuchungsbeschluss der US-Behörden nachkommen und in Irland hinterlegte Daten aushändigen muss. Der Konzern ist nach den Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über massenhafte Ausspähungen von privaten E-Mails und Handys bemüht, seinen Kunden zu beweisen, dass er der US-Regierung nicht widerstandslos Zugang zu persönlichen Daten ermöglicht, die auf Microsoft-Servern hinterlegt sind.

Bundesjustizminister Heiko Maas forderte eine eindeutige Regelung in der Datenschutz-Grundverordnung. "Eine Datenübermittlung an Nicht-EU-Staaten darf nur im Rahmen völkerrechtlicher Verträge oder bei einer Genehmigung durch die europäische Aufsichtsbehörde erfolgen", sagte er "Spiegel Online". Die Weitergabe von Daten an Behörden in Drittstaaten müsse transparenter gestaltet werden. Es sei zudem nicht akzeptabel, wenn europäische Unternehmen allein auf der Grundlage von US-Recht zur Herausgabe personenbezogener Daten direkt an amerikanischen Sicherheitsbehörden aufgefordert würden.

Reuters