Bundesjustizminister Heiko Maas forderte eine eindeutige Regelung in der Datenschutz-Grundverordnung. "Eine Datenübermittlung an Nicht-EU-Staaten darf nur im Rahmen völkerrechtlicher Verträge oder bei einer Genehmigung durch die europäische Aufsichtsbehörde erfolgen", sagte er "Spiegel Online". Die Weitergabe von Daten an Behörden in Drittstaaten müsse transparenter gestaltet werden. Es sei zudem nicht akzeptabel, wenn europäische Unternehmen allein auf der Grundlage von US-Recht zur Herausgabe personenbezogener Daten direkt an amerikanischen Sicherheitsbehörden aufgefordert würden.
Reuters