Die Anwaltskanzlei Tilp, die bereits im Mai Klage gegen Wirecard eingereicht hatte, erklärte am Donnerstag, sie sehe sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass Wirecard "mehrfach erheblich gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen und sich damit gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig gemacht hat". Das beantragte Musterverfahren gegen Wirecard sei nun um weitere Gesichtspunkte zu erweitern.

Die Aktionärsvereinigung SdK erklärte, sie lasse aktuell von einer Anwaltskanzlei "eine rechtliche Einschätzung bezüglich möglicher Pflichtverletzungen der Organe und Dritter anfertigen". Die SdK plane, ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Aktionäre und Inhaber von Anleihen zu organisieren: "Es ist unter anderem geplant, mögliche Ansprüche zusammen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zu verfolgen."

Die Initiative Minderheitsaktionäre forderte personelle Konsequenzen bei Wirecard. Ziehe Firmenchef Markus Braun nicht "selbst den notwendigen Schluss, zurückzutreten und den Weg für eine umfassende Aufklärung freizumachen, muss der Aufsichtsrat hier nun klare Entscheidungen (..) treffen", erklärte der Chef der Initiative, Robert Peres.

Wirtschaftsprüfer von EY hätten bei der Durchsicht der Bilanzen für das Jahr 2019 Hinweise auf falsche Angaben zu Täuschungszwecken gefunden, hatte der Dax-Konzern zuvor erklärt. Konkret fehlten Nachweise über Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Die Summe entspreche etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme. Die Vorlage des Jahresberichts 2019 verschob Wirecard zum vierten Mal. Der Konzern sieht sich seit Jahren in Medienberichten Vorwürfen der Bilanzfälschung ausgesetzt, hatte diese bislang immer bestritten.

rtr

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