Viele Autofahrer könnten kräftig bei ihrer Kfz-Versicherung sparen, mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr. Dazu müssten sie nur bereit sein, den Versicherer zu wechseln. Wer das zum 1. Januar tun möchte, muss seine Versicherung bis spätestens 30. November kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Wichtig ist der Stichtag 30. November auch für alle Käufer, die in diesem Jahr Umweltprämien der Hersteller genutzt und ihren alten Diesel gegen ein neues Fahrzeug eingetauscht haben. Sie haben häufig ein verkürztes erstes Versicherungsjahr und können zum 1. Januar 2020 wechseln. Versicherte sollten daher in den kommenden Wochen überprüfen, ob sie kündigen können (die entsprechenden Angaben stehen in den Versicherungsunterlagen) und ob die Prämie zu hoch ist. Manchmal gibt auch der angestammte Versicherer einen Nachlass, wenn man ihm das günstigere Angebot eines Konkurrenten vorlegt.
Viele Wechselwillige nutzen den Preisvergleich auf Onlineportalen wie Verivox oder Check24. Ein Vergleichstest von €uro am Sonntag, einer Schwesterzeitschrift von BÖRSE ONLINE, und dem Deutschen Kundeninstitut ergab kürzlich, dass Check24 das beste Portal ist.
Eine Suchmaske unterstützt die Recherche nach individuellem Bedarf. Doch Achtung: Nicht bei jedem Kfz-Versicherer sind dort Policen abschließbar. So fehlen die beiden Branchenführer HUK-Coburg und Allianz, sowohl die Stammmarken als auch die Onlinelabels HUK24 beziehungsweise Allianz Direct (die Tochtergesellschaft hieß bis zum 1. Oktober Allsecur). Auch die LVM, immerhin Nummer 5 der Branche, bleibt außen vor.
Hauptgrund für die Absenz: Versicherte, die von Vergleichsportalen an die Assekuranz vermittelt werden, kommen diese teurer als jene Kunden, die direkt beim Versicherer abschließen. Das liegt an den Provisionen, die die Portale von den Gesellschaften verlangen. Sie sind im Netz höher als bei Vermittlern vor Ort. Andererseits werden immer mehr Policen online abgeschlossen. Das drückt auf die Margen der Versicherer, und zwar seit Jahren.
Gut zu wissen: Neutral verhalten sich die Portale nicht. Als Makler leben sie von den Provisionen der Firmen. Möglicherweise spülen sie vermeintliche "Preis-Leistungs-Sieger" auf Platz 1 der Rangliste. Auch können Voreinstellungen wie etwa eine - prinzipiell unnötige - Insassenunfallversicherung das Suchergebnis verzerren, warnt die Stiftung Warentest. Die Verbraucherseite Finanztip empfiehlt, zwei Portale und zusätzlich einen nicht gelisteten Direktversicherer parallel zu nutzen. Welcher Schutz ist der richtige? Bei alten Autos reicht es häufig, lediglich eine Kfz-Haftpflichtpolice abzuschließen.
Verbraucherschützer empfehlen, dass ein Fahrzeug zumindest in den ersten drei Jahren vollkaskoversichert sein sollte, während nach etwa zehn Jahren selbst der Teilkaskoschutz nicht mehr unbedingt nötig ist. Der Bund der Versicherten (BdV) rät zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und von maximal 500 Euro in der Vollkasko, um die Beiträge zu senken.
HAFTPFLICHT
:Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden beim gegnerischen Unfallopfer ab. Auch die Insassen des eigenen Fahrzeugs sind geschützt. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Auto bekommen keine Deckung. Die Police wirkt außerdem wie eine Rechtsschutzversicherung, weil sie unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Vorsicht: Unfälle durch Alkohol- und Drogen regulieren die Gesellschaften zwar, doch werden sie versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.
Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sach- und 50 000 Euro für Vermögensschäden (etwa wenn der Geschädigte einen Flug versäumt und Schadenersatz fällig wird). Doch sollte man weit darüber hinausgehen. Bei Personenschäden sind mindestens 50 Millionen Euro empfehlenswert, bei Sachschäden zehn Millionen Euro. Weitere wichtige Kriterien sind:
Mallorca-Police: Diese Option erhöht die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Die Mallorca-Police kostet meistens keinen Aufschlag. ■ Verspätete Anzeige: Bis zu welcher Höhe reguliert der Versicherer einen Schaden, den der Versicherte selbst tragen will, dann aber doch verspätet einreicht?
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Welche Nachzahlung wird fällig, wenn der Kunde im Antrag falsche Angaben gemacht hat, etwa wenn die tatsächliche durchschnittliche Laufleistung höher liegt als angegeben?
TEILKASKO:
Sie zahlt, wenn das eigene Auto gestohlen oder durch bestimmte Ursachen beschädigt wird, etwa wenn Hagel Spuren im Lack hinterlässt oder bei Sturm ein Ast auf den Wagen fällt. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbruch sowie Kabelschäden durch Kurzschluss. Weitere wichtige Kriterien sind:
Marderbisse: Schäden an Schläuchen und der Verkabelung sowie deren Folgen. Bei manchen Versicherern sind allerdings die Summen, die erstattet werden, begrenzt.
Erweiterung der Elementargefahren: Welche Gefahren sind - zusätzlich zu Überschwemmungen als Basisschutz - mitversichert? Großzügige Versicherer zahlen auch bei Lawinen, Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Muren oder Steinschlag.
VOLLKASKO
:Sie zahlt, wenn das eigene Auto durch eigenes Verschulden beschädigt wird oder wenn Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen. Außerdem ist der volle Teilkaskoschutz inbegriffen. Weitere wichtige Kriterien sind:
Wildschadenklausel: In der Regel sind nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert, also etwa mit Wildschweinen, Rehen und Hasen. Die Police sollte jedoch für alle Tiere gelten, so beispielsweise auch für Vögel, Hunde, Katzen und Pferde.
Neuwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Neukauf wird bei Totalschaden der komplette Neupreis ersetzt? Gute Policen leisten noch nach 18 Monaten.
Kaufwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Gebrauchtkauf wird der komplette Kaufpreis ersetzt? Hier sind bei leistungsstarken Anbietern 14 Monate drin.
Grobe Fahrlässigkeit: Üblicherweise leistet der Versicherer nicht, wenn der Kunde etwa eine rote Ampel überfährt und verunglückt. Deshalb sollte der Anbieter auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Vorsicht: Das ist kein Freibrief. Besonders grobe Schnitzer muss sich der Fahrer nach wie vor zuschreiben lassen, bei einem Diebstahl etwa das Steckenlassen des Schlüssels oder Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen.
TELEMATIK
:Ein spezielles Thema sind die Telematik-Tarife. Hier wird mittels eingebauter Technik das Fahrverhalten gemessen und in die Prämienberechnung einbezogen. Beispielsweise hat die Allianz bereits rund 100 000 dieser Verträge verkauft. Der BdV rät laut einer Sprecherin von solchen Angeboten generell ab: "Es ist nicht eindeutig nachvollziehbar, welches Fahrverhalten in welchem Umfang die Prämie reduziert." Auch seien die Telematik-Tarife selbst bei günstigem Fahrverhalten nicht in jedem Fall billiger als traditionelle Policen. Weiteres Gegenargument: "Man gibt bei der Telematik viele Daten preis und sollte daher kritisch hinterfragen, welche Regelungen hier vereinbart werden."