Wohl für uns alle ist es eine Schreckensvision: eine kurze Unaufmerksamkeit am Steuer, zu viel Ehrgeiz beim Freizeitsport oder eine falsche Bewegung bei der Hausarbeit. Von jetzt auf gleich können Unfälle unser Leben verändern. Dabei muss es noch nicht einmal zum Schlimmsten kommen, schon ein steifes Bein oder eine Beeinträchtigung des Hörvermögens erschweren den Alltag. Und immer wieder lässt die Beeinträchtigung auch Lebensträume platzen. Man muss sich nur einen Musiker vorstellen, der seine Finger nicht mehr bewegen kann, oder einen Lehrer, der seine Schüler nicht mehr erkennt.
In solchen Fällen zumindest die finanziellen Folgen abzumildern, versprechen Anbieter von privaten Unfallversicherungen - und stoßen bei vielen auf offene Ohren. Im Jahr 2020 hatten fast 28 Millionen Bundesbürger eine Unfallpolice abgeschlossen.
Die Versicherer argumentieren unter anderem mit Zahlen. Etwa 2,7 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich in Deutschland pro Jahr, und noch deutlich höher ist die Unfallstatistik insgesamt. Neun bis zehn Millionen Menschen, die Quellen besagen hier Unterschiedliches, verunglücken jährlich. Es gibt zwar auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Aber die ist nur zuständig, wenn das bedauerliche Malheur im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder einem Schul- beziehungsweise Kitabesuch steht - oder auf dem Weg dorthin passiert.
Bezogen auf alle Verkehrsunfälle sind dies jedoch nicht einmal 15 Prozent. Geschieht das Unglück in der Freizeit, greift die Versicherung nicht. Zudem zahlt sie nicht für alle: Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Ebenso sind Hausfrauen und -männer sowie Menschen ohne Beruf nicht versichert.
Doch auch wenn es Argumente für die private Unfallversicherung gibt: Zu den Policen, die laut Experten jeder haben sollte, gehört sie nicht. Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind weitaus wichtiger. Zudem muss der Abschluss gut überlegt sein. Die Unfallversicherung gehört laut Stiftung Warentest zu den komplexesten Versicherungskonstrukten überhaupt. Das fängt schon mit unterschiedlichen Tarifen an, die nach statistischer Unfallwahrscheinlichkeit gestaffelt sind, und setzt sich mit den Details der Vertragsbedingungen fort. Die Policen unterscheiden sich nicht nur von Anbieter zu Anbieter erheblich, sondern mitunter auch bei ein und demselben Versicherer.
Große Preisspanne. Auch im aktuellen Test, den das Rating- und Analysehaus Ascore im Auftrag von €uro zum zweiten Mal ausführte, zeigen sich große Unterschiede. Und zwar sowohl in den detaillierten Tarifvergleichen, die beispielhaft für einen Bürokaufmann, einen Tischler und ein sechsjähriges Kind durchgeführt wurden (Tabellen siehe Seite 118 bis 122), als auch im zusammengefassten Endergebnis. Die Kosten variieren ebenfalls stark. So zahlt der Bürokaufmann beim günstigsten Anbieter, der Degenia, gerade noch unter 100 Euro (konkret: 99,96 Euro), die Arag verlangt mit 278,97 Euro fast das Dreifache. Insgesamt reicht die Bewertung von sehr gut +, die von sieben Anbietern erreicht wird, bis befriedigen.
Doch für wen eignet sich die Unfallversicherung überhaupt? Von findigen Verkäufern wird sie immer wieder als kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ins Spiel gebracht. Tatsächlich aber werden 90 Prozent der Betroffenen durch eine Krankheit vorzeitig berufsunfähig, nicht durch einen Unfall.
Sinnvoll sei ein Abschluss für die meisten Menschen daher nur als zusätzliche Absicherung, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Oder wenn jemand keine BU bekommt, was bei bestimmten Vorerkrankungen der Fall sein kann oder auch bei der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen. Zudem werden Unfallversicherungen für Menschen empfohlen, die gefährliche Sportarten lieben. Die müssen dann aber in der Regel mit deutlichen Aufschlägen rechnen.
Der Vorteil des ersten Falls - also einer Unfallversicherung als Ergänzung - ist, dass diese auch unabhängig vom Eintritt einer Berufsunfähigkeit zahlt. Zudem erhält man aus der BU "nur" eine Rente. Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist dagegen die Einmalzahlung, die im Fall der Fälle zusätzlich helfen kann, beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen.
Nie als alleiniger Schutz. Im zweiten Fall, also dann, wenn man keine BU abschließen oder sie aufgrund hoher Aufschläge nicht finanzieren kann, empfehlen durchaus auch Verbraucherschützer eine private Unfallpolice, allerdings mit einem deutlichen ergänzenden Hinweis: Auch hier sollte sie möglichst nicht allein abgeschlossen werden. Besser ist es, sie mit Alternativen wie privater Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung zu kombinieren. Die Grundfähigkeitsversicherung springt ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten deutlich eingeschränkt sind, die Dread Disease, wenn vorher definierte Krankheiten auftreten. Diese Kombi sei wichtig, sagt auch die Münchner Finanzberaterin Constanze Hintze, weil die BU eben nur helfen kann, wenn tatsächlich sächlich ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist.
Genau dies ist aber, wie oben bereits erläutert, sehr oft nicht der Fall. Geld gibt es nur, wenn die versicherte Person, um es im Versicherungsdeutsch zu zitieren, "durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". Dazu zählen auch Schädigungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung ausgelöst werden, also wenn man sich beispielsweise durch ungewohnte Bewegungen beim Sport oder beim Heben schwerer Gegenstände verletzt.
Unfreiwillig bedeutet dabei, dass der Unfall nicht mutwillig selbst herbeigeführt wurde. Bei versuchtem Selbstmord oder Selbstverstümmelung zahlt der Versicherer also nicht, bei grober Fahrlässigkeit jedoch schon. Zudem muss die Beeinträchtigung dauerhaft bestehen. Im Regelfall heißt das: mindestens drei Jahre. Gute Policen versichern darüber hinaus auch noch weitere Ereignisse, beispielsweise Infektionskrankheiten oder Impfschäden. Diese müssen aber oft vorher definiert sein. Wem das wichtig ist, sollte daher immer aufs Kleingedruckte achten.
Ein Tipp, der allerdings nicht nur für die Definition, wann die Police greift, gilt, sondern auch für die Höhe der Leistung und den Umfang des Schutzes. Gerade als Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz werden mitunter auch reine Freizeitpolicen angeboten, die dann vielleicht sogar nur in Deutschland gelten. Wirklich sinnvoll sind jedoch ausschließlich solche Tarife, die weltweit und rund um die Uhr gelten.
Was wiederum die Höhe der Leistung betrifft, so mahnen Versicherer wie Verbraucherschützer in seltener Einigkeit, nicht zu niedrig zu kalkulieren. Dazu muss man wissen, dass eine Unfallversicherung mit oder ohne Progression abgeschlossen werden kann. Ohne Progression umfasst der Vertrag nur die angegebene Versicherungssumme - um hier gut abgesichert zu sein, muss diese also entsprechend hoch sein. Was aber bedeutet: Auch die Beiträge sind hoch.
Grundsumme gut wählen. Günstiger kommt man weg, wenn man einen Vertrag mit Progression wählt, denn dann steigt die Leistung mit der Schwere der Verletzung dynamisch an. Je nach Höhe der Progression können so aus einer Versicherungssumme von 100 000 Euro bis zu 500 000 Euro werden. Auch die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen raten aus diesem Grund zu Verträgen mit Progression. Aber Vorsicht: Auch hier gibt es einen Haken. Bei einem Invaliditätsgrad unter 25 Prozent greift die Progression noch nicht. Zu niedrig darf die Versicherungssumme (auch als Grundsumme bezeichnet) also auch hier nicht sein.
Mindestens ebenso wichtig wie die Progression ist die Gliedertaxe - ein makabrer Begriff, der definiert, welcher Betrag am Ende für eine Beeinträchtigung gezahlt wird. Konkret: Verliert man ein Auge, wird Summe X bezahlt, muss das Bein in Höhe des Knies amputiert werden, ist es Summe Y (ausführliche Erläuterungen siehe "So lesen Sie die Tabellen").
Drei Faktoren wirken zusammen. Zusammengefasst lässt sich also sagen: Der richtige Vertrag ist eine individuell passende Kombination aus Versicherungssumme, Progression und Gliedertaxe. Vom Zusammenwirken aller drei Faktoren hängt ab, ob die Unfallversicherung den finanziellen Ausfall und Schmerz am Ende tatsächlich mildern kann. Ein spezielles Kapitel stellen Unfallversicherungen für Kinder dar, wie sie auch Großeltern oder Paten zu allen möglichen Anlässen gern schenken. Selbst wenn die Sorge groß ist, dass den Kleinen etwas passiert: Von Zahlen, die Eltern und anderen Anverwandten Angst machen, sollte man sich auch hier nicht leiten lassen. Es ist gut, eine Unfallversicherung zu haben - umfassenderen Schutz bieten aber andere Policen.
Impfschäden: Übertrieben Panikmache
Schäden durch notwendige Impfungen gelten als Unfall. Das gilt immer häufiger auch für den Covid-19-Piks.
Kaum wurden die ersten Probleme mit dem Astrazeneca-Impfstoff bekannt, bekamen nicht wenige Verbraucher Werbebriefe oder Flyer zugeschickt, die das Thema aufgriffen. Auch in den sozialen Medien tauchten Posts von Versicherungsvertretern auf, die "aus aktuellem Anlass" darauf hinwiesen, dass die von ihnen verkauften Unfallversicherungen Folgeschäden von Impfungen absichern.
Das sind grundsätzlich für Versicherte keine unerheblichen Informationen. Denn in vielen Tarifen springt der Versicherer nur ein, wenn Impfungen ausdrücklich in den Bedingungen aufgelistet sind. Im vorliegenden Ascore-Test wurde dies überprüft, mit dem Ergebnis: Die meisten Unternehmen bieten Schutz. Entweder weil der Schutz grundsätzlich für alle Impfungen gilt, oder weil Covid-19 inzwischen aufgenommen wurde. Keinen Schutz bieten nur Ammerländer, Domcura, Hanse- Merkur, HDI, LBN, Neodigital und Zurich Service. Bei ConceptIF wird nach eigenen Angaben gerade über eine Regelung entschieden.
Entsetzen bei Verbraucherschützern.
Doch wohl gerade weil das Thema im Versicherungsalltag
eigentlich gar keines
ist,
stießen die Kampagnen, die Ende März
auch in einem viel beachteten TV-Beitrag
des Norddeutschen Rundfunks aufgegriffen
wurden, bei Wissenschaftlern, Ärzten
und Verbraucherschützern auf einhelliges
Entsetzen. Durch solche Aktionen, so ihre
Argumentation, würde die Angst vieler
Menschen noch mal angefacht und mit
dieser Angst zudem noch Produktwerbung
gemacht. Aus Angst vor Impfschäden
durch eine Corona-Impfung jedoch
extra
eine Unfallversicherung abzuschließen,
ist nicht sinnvoll. Denn auch hier gilt:
Die Versicherung springt nur ein, wenn
der Schaden so groß ist, dass sich daraus
eine Invalidität ergibt. Und zudem, so stellt
Philipp
Rehberg von der Verbraucher-
zentrale
Niedersachsen klar, muss der
Zusammenhang
von den Versicherten
nachgewiesen werden. Wer überhaupt in
Verbindung mit Covid-19 über eine Versicherung
nachdenkt, dem empfehlen
Experten
auch hier in erster Linie
eine
Berufsunfähigkeitspolice
oder, wenn es
um die Absicherung eines Todesfalls
gehen
soll, eine Risikolebensversicherung.
Beide haben zusätzlich den Vorteil, dass
sie auch dann zahlen, wenn das Problem
nicht durch die Impfung, sondern die
Erkrankung
selbst hervorgerufen wurde.
Denn die ist bei einer Unfallversicherung
so gut wie nie eingeschlossen.
So lesen Sie die Tabellen
Der Test umfasst Unfallversicherungen für Neukunden in drei Kategorien: "Erwachsene mit nicht körperlichen Tätigkeiten", "Erwachsene mit körperlichen Tätigkeiten" und "Kinder". Die Daten stammen von Ascore Analyse, einem Hamburger Rating- und Analysehaus, das auf detaillierte Markt- und Bedingungsanalysen für nahezu alle Versicherungsbereiche spezialisiert ist. Die Noten ermittelte €uro. Bei den Tests für Erwachsene wurden insgesamt 130 Tarifkombinationen von 42 Anbietern betrachtet, beim Test für Kindertarife waren es 112 Tarifkombinationen von 38 Anbietern. Die Anbieter sind entweder Versicherungsunternehmen, Töchter von Versicherungsunternehmen, die parallel zur Muttergesellschaft eigene Tarife anbieten, oder sogenannte Assekuradeure. Diese brauchen keine eigene Versicherungslizenz, sondern handeln sozusagen als Großhändler im Auftrag und mit Vollmacht von einem oder mehreren Versicherern. Das heißt, sie haften auch nicht selbst, sondern die Gesellschaften, die sie vertreten. Damit ein Tarif in den Test aufgenommen werden konnte, war eine gültige Leistungsbewertung im Expertensystem "Ascore Navigator" Voraussetzung. In Fällen, wo es mehrere Tarife eines Anbieters gab, wurde der jeweils leistungsstärkste Tarif für den Test herangezogen. Wenn zwei Tarife eines Anbieters gleich stark waren, wurde derjenige mit dem besseren Preis- Leistungs- Verhältnis gewählt. Einige Gesellschaften - dies sei der Vollständigkeit halber hinzugefügt - haben die Teilnahme abgelehnt: Askuma, Ergo, Gothaer, Inter, Münchener Verein und Württembergische. Bewertet wurde in drei Kategorien, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung einfließen. "Bedingungen" mit 35 Prozent, "Progression" mit 25 Prozent und "Finanzielles" mit 40 Prozent. Nachfolgend werden die Kategorien mit ihren Unterpunkten beschrieben.
Bedingungen
Die Bedingungen wurden anhand von
65 Kriterien analysiert, die wir in fünf
Leistungsbereiche eingeteilt haben:
Flexibilität, Leistungsauslöser, Sport
und Freizeit, Gliedertaxe sowie Rahmen-
und Zusatzleistungen. Grundlage
ist das sogenannte Ascore-Scoring-Modell.
Alle Score-relevanten Kriterien
gingen mit 100 Punkten ein, weitere
Kriterien wurden mit 25 Punkten berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt: Was
nicht bedingungsgemäß geregelt ist,
ist ein potenzieller Streitfall. Daher
gehen
in die Bewertungen nur belastbare,
das heißt explizit schriftlich fixierte
und somit leicht überprüfbare
Produktdetails ein.
Flexibilität
Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) gibt
Musterbedingungen (Mindeststandards)
vor, die jede Unfallversicherung
erfüllen sollte. So sollten eine Innovationsklausel
in den Verträgen enthalten
und die Bedingungen bezüglich der
Einhaltung von Fristen kundenfreundlich
gestaltet sein. Das heißt im Detail:
1. Mindeststandard GDV Der Versicherer
garantiert bedingungsgemäß,
nicht zum Nachteil des Kunden von
den GDV-Bedingungen abzuweichen.
Sofern doch Abweichungen vorhanden
sind, die nachteilig für den Kunden
sind, garantiert der Versicherer, dass
Schäden mindestens nach den vom
GDV empfohlenen Bedingungen reguliert
werden.
2. Innovationsklausel Die Welt verändert
sich - und das gilt auch für Unfallursachen.
Daher legen die Tester
Wert darauf, dass zukünftige prämienneutrale
Bedingungsverbesserungen
automatisch Vertragsbestandteil
werden.
3. Fristen Der Versicherer garantiert
- bedingungsgemäß - kundenfreundliche
Fristenregelungen: Feststellung
und Geltendmachung (je mindestens
24 Monate), Neubemessung des Invaliditätsgrads
seitens des Versicherers
(maximal 2 Jahre) sowie Meldung des
Unfalltods (mindestens 7 Tage).
4. Gesamtpunkte Flexibilität Hierfür
wurden die oben genannten Punktebereiche
1-3 sowie zusätzlich die
Möglichkeit der Mitversicherung eines
Neugeborenen für 12 Monate in Erwachsenentarifen
gewertet. Maximal
erreichbare Gesamtpunkte: 700 bei
Erwachsenen, 600 bei Kindern.
Leistungsauslöser
Die Leistungsauslöser, sprich die Unfallursachen,
nehmen einen wesentlichen
Bereich ein. Das müssen nicht
nur Unfälle im klassischen Sinn sein,
sondern es kann sich auch um Vergiftungen
oder Impfschäden handeln.
Die Leistungsauslöser sind nicht nur
relevant für die Höhe einer Leistung,
sie entscheiden vor allem, ob überhaupt
eine Leistung fällig wird. Je genauer
und verbindlicher sie geregelt
sind, desto besser und sicherer ist
dies für den Versicherten. Daher ist es
wichtig, dass alle Fälle auch klar in den
Bedingungen genannt sind.
5. Bewusstseinsstörung durch
Trunkenheit Zu den Leistungsauslösern
einer umfassenden Unfallversicherung
zählt auch, wenn man
alkoholisiert
(bis 1,3 Promille) Auto
fährt - auch wenn das rechtlich verboten
ist. Im Test für Kinder ist dieses
Kriterium natürlich nicht relevant.
6. Bewusstseinsstörung durch
Medikamente etc. Auch Bewusstseinsstörungen
können die Ursache
dafür sein, dass ein Unfall geschieht.
Dies kann insbesondere bei Medikamenteneinnahme,
Herzinfarkt und
Schlaganfall, aber auch bei einem epileptischen
Anfall vorkommen. Daher
sollte der Versicherungsschutz auch
in diesen Fällen bestehen.
7. Erhöhte Kraftanstrengung und
Eigenbewegung Unter einer "erhöhten
Kraftanstrengung" versteht man
eine Anstrengung oder Belastung, die
nicht üblicherweise von dem Versicherten ausgeübt wird, also zum Beispiel
das Heben einer schweren Last.
Geschieht hierdurch ein Unfall, ist er
mitversichert.
8. Vergiftung Nahrungsmittelvergiftungen
werden mitunter nur bis zum
Jugendalter (bis 14 Jahre) versichert.
Da aber durchaus auch ältere Kinder
und Erwachsene davon betroffen sein
können, ist eine Regelung ohne Altersbegrenzung
ganz wichtig. Darüber
hinaus
sollten auch Vergiftungen
durch Gase und Dämpfe mitversichert
sein. Bei Kindern besteht obendrein
die Gefahr, dass sie unbeobachtet gefährliche
Stoffe zu sich nehmen. Bei
dem Vergleich für Kinder wird dies als
zusätzliches Kriterium geprüft.
9. Unfreiwilliger Flüssigkeits-,
Nahrungs- und Sauerstoffentzug
Schäden hierdurch (auch Ersticken)
gelten als Unfall.
10. Impfschäden Das Thema Impfungen
ist gerade vor dem Hintergrund
der aktuellen Corona-Pandemie besonders
wichtig - und spielt natürlich
auch bei Unfallversicherungen eine
Rolle. Impfschäden sollten eigentlich
immer mitversichert sein. Inwieweit
das auch speziell für Covid-19-Impfungen
gilt, haben wir gesondert auf Seite
114 zusammengestellt.
11. Gesamtpunkte Leistungsauslöser
Für die Gesamtpunkte Leistungsauslöser
wurden die oben genannten
Punktebereiche 5-10 sowie zusätzlich
die Mitversicherung der "Rettung von
Menschen, Tieren, Sachen", "Infektionen
durch geringfügige Verletzungen
und Insektenstiche" sowie "Unfallschäden
durch Laser-, Röntgen-, ultraviolette
Strahlen" untersucht. Maximal
erreichbare Gesamtpunkte: 1300.
Sport und Freizeit
Gerade bei Sport und Spaß kann sich
viel Ungewolltes ereignen. Auch gute
Unfallpolicen decken hier nicht alles
ab. Wir überprüfen, ob Einwirkungen
durch Sonne oder Kälte beziehungsweise
Luftsport- oder Tauchschäden
eingeschlossen sind.
12. Sonnenbrand, Sonnenstich,
Erfrierungen
Ein harmloser Sonnenbrand
ist nichts Schlimmes, aber ein
schwerer Sonnenbrand oder ein Sonnenstich
kann zu unangenehmen Folgeerscheinungen
führen. Beides sollte
daher ebenso mitversichert sein wie
Erfrierungen, wenn diese mittelbare
Folge eines Unfalls sind.
13. Tauchtypische Schäden und
Luftsport Bereits beim Schnorcheln
und Freizeittauchen können Schäden
entstehen (beispielsweise am Trommelfell).
Ebenso kann es beim Freizeitluftsport,
zum Beispiel bei einem
Fallschirm-
Tandemsprung, zu seltenen
Zwischenfällen kommen. Sofern
diese Tätigkeiten nur gelegentlich
und nicht beruflich ausgeübt werden,
gelten
sie als Unfall und sollten mitversichert
sein.
14. Gesamtpunktzahl Sport und
Freizeit Für die Gesamtpunkte Sport
und Freizeit zählen die Kategorien
12-13. Maximal erreichbar sind 325
Punkte.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe bildet ein zentrales
Bedingungselement,
wenn es um Leistungen
und vor allem um die Leistungshöhe
geht. Insgesamt wurden in
diesem Test 21 Einzelkriterien untersucht.
15. Verbesserte Gliedertaxe gegenüber
GDV Hiervon spricht man, wenn
die Taxe über den vom Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft
aktuell empfohlenen Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen
(AUB) liegt.
16. Stimme Die menschliche Stimme
ist zur Verständigung in allen Lebensbereichen
von existenzieller Bedeutung.
Eine Top-Unfallversicherung sollte
daher für den Verlust der Stimme
100 Prozent leisten.
17. Ein Auge, Gehör auf einem Ohr
Für den Verlust eines Auges werden
mindestens 60 Prozent, für das Gehör
auf einem Ohr mindestens 35 Prozent
der Versicherungssumme geleistet.
18. Arm Die Mindestleistung für den
Verlust eines Arms unterhalb des Ellenbogens
wird mit einer Benchmark
von 70 Prozent Invaliditätsleistung angesetzt.
Die Mindestleistungen für die
Bewertung sind daher folgende: Oberhalb
des Ellenbogens sind es 75 Prozent,
im Schulterbereich 80 Prozent.
19. Hand im Handgelenk Die Leistung
für den Verlust einer Hand im Handgelenk
beträgt mindestens 65 Prozent.
20. Finger Kein Finger ist für das Greifen
so wichtig wie der Daumen. Um
einen
Verlust zu kompensieren, werden
daher mindestens 30 Prozent als
Benchmark erwartet. Ein Zeigefinger
sollte mit mindestens 20 Prozent
versichert
sein - alle anderen Finger
jeweils mit 5 Prozent.
21. Bein Auch hier ist der Verlust nach
Schwere gestaffelt. Mindestleistungen
sind: Bein über Mitte Oberschenkel
80 Prozent, bis Mitte Oberschenkel
70 Prozent, bis unterhalb des Knies
60 Prozent und bis Mitte Unterschenkel
55 Prozent.
22. Organe Große Unterschiede gibt
es bei den Regelungen zu Organen.
Folgende Mindestwerte werden vorausgesetzt:
Niere, Magen, Darm 20
Prozent; Milz, Gallenblase 10 Prozent,
Lungenflügel 30 Prozent. Wichtig ist
hier, dass diesbezüglich auch eine klare
Regelung in den Bedingungen enthalten
ist - die Formulierung nach "individueller
Feststellung" reicht nicht.
23. Gesamtpunkte Gliedertaxe
Für die Gesamtpunkte Gliedertaxe
wurden die Kategorien 15-22 sowie
zusätzlich die Mitversicherung von
"Geruchssinn", "Geschmackssinn" sowie
der "Verlust eines Fußes im Fußgelenk"
und der "Verlust eines großen
Zehs" untersucht. Maximal erreichbare
Gesamtpunkte: 1400.
Rahmen- und Zusatzleistungen
Bei den Rahmen- und Zusatzleistungen
geht es um Leistungen, die zusätzlich
zu Invaliditätsleistungen erbracht
werden. Hierein fallen etwa Zusatzoptionen
wie Unfall-Krankenhaustagegeld, das eine finanzielle Unterstützung
bei einem unfallbedingten
Krankenhausaufenthalt bietet. Zudem
wird berücksichtigt, ob eine Leistung
fällig wird, wenn man etwa zufällig
durch innere Unruhen zu Schaden gekommen
ist.
24. Kosmetische Operationen und
Zahnersatz Kosmetische Operationen
sind bis 40 000 Euro beitragsfrei
mitversichert.
25. Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
sind bis 50 000 Euro beitragsfrei
mitversichert.
26. Kürzung wegen Mitwirkung
Ein gewisses Maß an Selbstverschulden
kann Einfluss auf die Leistungshöhe
haben. Im Test war eine Kürzung
von 50 Prozent zulässig.
27. Sofortleistung Bei Schwerverletzungen
ist eine Sofortleistung
in Höhe
von mindestens 10 000 Euro
mit
eingeschlossen. Ist das nicht
der Fall, sollte sie zumindest
optional
abgeschlossen werden
können.
28. Gesamtpunkte Rahmen- und
Zusatzleistungen Für die Gesamtpunkte
wurden die Wertungsbereiche
24-27 gezählt - sowie zusätzlich die
Mitversicherung von "Kur- und Rehakosten
bis mindestens 10 000 Euro",
"Geruchssinn, Geschmackssinn" und
"Behinderungsbedingter Mehraufwand".
Darunter sind Umschulungsmaßnahmen,
Umbau des Pkw und der
Wohnung zu verstehen. Für die Kinder
wurden zusätzlich "Rooming-in-Leistung
für eine Begleitperson bis zum
14. Lebensjahr des versicherten Kindes"
sowie "Beitragsfreie Fortführung
der Unfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer
(zum Beispiel ein
Elternteil) verstirbt" geprüft. Policen
für Erwachsene können maximal 1125
Punkte erreichen, Kinderpolicen 1325.
29. Punkte Bedingungen (normiert)
Die Punktzahl der Kategorie Bedingungen
ergibt sich aus der Summe der Teilbereiche
Flexibilität, Leistungsauslöser,
Sport und Freizeit, Gliedertaxe sowie
Rahmen- und Zusatzleistungen. Das Ergebnis
dieser Berechnung geht dann mit 35 Prozent in die Schlussbewertung
ein. Dabei wird es - wie auch
die Punkte der folgenden Kategorien -
normiert, um eine einheitliche
Summenbasis
zu erhalten.
Progression
Welche Progressionshöhe und welcher
-verlauf für den Einzelnen richtig
ist, hängt von persönlichen Faktoren
ab. Besteht etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
kann die Invaliditätssumme
(Grundsumme) zugunsten
einer höheren Progression niedriger
gewählt werden. Besteht keine weitere
Absicherung gegen Einkommensverlust,
sollte die Grundsumme höher
und die Progression eher moderat gewählt
sein, damit auch bei geringeren
Invaliditätsgraden eine entsprechende
Leistung erbracht wird. Wichtig sind
folglich ausreichend viele Möglichkeiten,
die Progression zu wählen. Im
Test wurden daher sowohl die Anzahl
der Progressionsmöglichkeiten (mit jeweils
10 Punkten) als auch die Spanne
bewertet. Dabei ist es relevant, dass
die Spanne sowohl eine niedrige als
auch eine hohe Progression abdeckt.
30. Punkte Progression (normiert)
Der Mittelwert der niedrigsten und der
Mittelwert der höchsten Progressionen
dienten jeweils als 100-Punkte-Marke.
Positives Abweichen vom unteren
Mittelwert ergab einen Wert > 100,
negatives Abweichen einen Wert < 100
(linear berechnet). Diese Methode
wurde auch auf den Mittelwert der
Maximalwerte
angewandt. Die Punkte
für die Progression gehen mit 25 Prozent
in die Gesamtwertung ein.
Finanzielles
Für die Beitragshöhe ist der ausgeübte
Beruf bzw. die Gruppe, in die er fällt,
von Bedeutung. Die statistische Wahrscheinlichkeit
für einen Unfall ist etwa
in der Gruppe Handwerk höher als in
der Gruppe Büroberufe, weshalb vergleichsweise
höhere Beiträge zu leisten
sind. Da die Berufs- und Gruppeneinteilung
von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich sein können, haben wir
Musterkunden vorgegeben, um vergleichbare Beiträge zu erzielen: Bei
den Büroberufen - also in der weniger
gefährdeten Berufsgruppe - steht ein
Bürokaufmann im Fokus, bei den Handwerkern
ein Tischler. Beide Personen
(Geschlecht spielt keine Rolle) haben
identische Rahmenbedingungen: Sie
sind 35 Jahre alt und nicht im öffentlichen
Dienst beschäftigt. Sie haben
Anspruch auf eine Invaliditätssumme
in Höhe von 100 000 Euro, eine Todesfallsumme
von 20 000 Euro, eine Progression
von 350 Prozent sowie Krankenhaustagegeld
und Genesungsgeld.
Der dritte Testkunde ist ein sechsjähriges
Kind. Es hat die gleiche Invaliditätssumme
und Progression sowie eine
Todesfallsumme
von 10 000 Euro.
31. Jahresbeitrag Die dem Test zugrunde
liegenden Beiträge sind die
Beiträge für ein Jahr, ohne Boni und
Zuschläge. Erhoben wurden sie durch
Anfrage bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen
beziehungsweise
Assekuradeuren.
32. Punkte Beitrag (normiert)
Der Mittelwert der Beiträge zu den
ausgewählten Tarifen diente jeweils als
100-Punkte-Marke. Positive Abweichungen
vom unteren Mittelwert ergaben
einen Wert > 100, negative Abweichungen
einen Wert < 100 (linear
berechnet), die Punkte wurden danach
normiert. Die Punkte für den Beitrag
gehen
jeweils mit 40 Prozent in die Gesamtwertung
ein.
Gesamtwertung
33. Gesamtpunkte (auf 100 % normiert)
Die Summe aus normierten
und gewichteten Punkten für die Kategorien
Bedingungen, Progression und
Beitrag ergeben die Gesamtpunktzahl,
die für eine bessere Lesbarkeit auf
100 Prozent normiert wurde.
34. Noten Die Unfallversicherungen
für Büroberufe, Handwerker und Kinder
wurden wie folgt gewichtet: ab
89 Punkte: "sehr gut +"; ab 78 Punkte:
"sehr gut"; ab 67 Punkte: "gut"; ab
56 Punkte: "befriedigend". Eine
schlechtere Bewertung als die Note
"befriedigend" erreichte keiner der
hier getesteten Tarife.
Gesamtwertung: Alle 33 getesteten Anbieter finden Sie hier.
Unfallversicherungen für Büroberufe im Überblick finden Sie hier.
Unfallversicherungen für Handwerker im Überblick finden Sie hier.
Unfallversicherungen für Kinder im Überblick finden Sie hier.