BÖRSE ONLINE: Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit einer Klage gegen Wirecard einen Teil des eingesetzten Kapitals wiederbekommen?
Andreas Tilp: Es geht nicht um die Klage gegen die insolvente Wirecard AG allein. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Vielzahl der weiteren Verfahrens- und Haftungsgegner realistische Chancen bestehen, einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückholen zu können. Natürlich kann man derzeit noch nicht wissen, welchen Umfang diese Rückzahlungen annehmen werden, dies hängt maßgeblich davon ab, ob es zu Rückführungen veruntreuter Gelder kommt.
Macht es Sinn, den Wirtschaftsprüfer EY zu verklagen?
Definitiv ja. EY war rund zehn Jahre bei Wirecard involviert, mit verschiedenen EY-Gesellschaften und bei verschiedenen Wirecard-Gesellschaften. Es ist aus unserer Sicht unvorstellbar, dass der Wirtschaftsprüfer die bilanziellen Missstände über Jahre hinweg nicht erkannt haben will. Wir haben daher bereits im Juni gegen EY unsere Klage erweitert und auch insoweit Antrag auf die Eröffnung eines Musterverfahrens nach KapMuG gestellt.
Welche Möglichkeiten gibt es außerdem?
Es geht auch um die Verantwortung und Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte - und um die D&O-Versicherungen. Dort sehen wir weiteres Potenzial. Ferner ist eine Haftung der Aufsichtsbehörden nach wie vor in Betracht zu ziehen, daran arbeitet gerade ein von uns beauftragter Rechtsgutachter. Außerdem prüfen wir derzeit verschiedene Hinweise zu weiteren Banken, nicht nur den auf den Philippinen. Zudem sehen wir Ansprüche der Aktionäre auch im Insolvenzverfahren. Hier dürfte sich in den kommenden Wochen abzeichnen, welche Insolvenzmasse vorhanden ist.
Ist es sinnvoll, etwas Zeit verstreichen zu lassen, bis alle Details auf dem Tisch liegen?
Es ist schon jetzt sinnvoll, aktiv zu werden. Es geht um die Einbindung in einen rechtlich qualifizierten Informationsfluss und dann zunächst um die Anmeldung der Ansprüche und Vertretung im Insolvenzverfahren. Wichtig ist es für die Geschädigten, auf dem Laufenden zu bleiben, um sich rechtzeitig den dazu parallel verlaufenden Klageverfahren, vor allem den kostengünstigen Kapitalanlegermusterverfahren, anschließen zu können.
Bis wann können Anleger mit einer Entscheidung rechnen?
Falls es nicht zu Vergleichen mit Haftungsgegnern kommt, rechnen wir mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren.