Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Mit einem Bauträger hatte ich einen Vertrag über ein schlüsselfertiges Haus. Bei der Errichtung gab es Pfusch am Bau. Die Mängel waren dieser Firma in einem Gerichtsverfahren aber nicht nachzuweisen. Kann ich meine Prozesskosten absetzen?
€URO AM SONNTAG:
Die Prozesskosten machten sie in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend und wiesen auf ihre extrem angespannte finanzielle Situation hin. Das Finanzamt erkannte die Ausgaben nicht steuermindernd an. Zu Recht, urteilten die Finanzrichter: Das Gerichtsverfahren um das künftige Eigenheim sei zwar für das Ehepaar von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gewesen. Es habe aber für die Kläger zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren oder "die lebensnotwendigen Bedürfnisse" nicht mehr befriedigen zu können. Die Aufwendungen seien auch nicht außergewöhnlich: Der Erwerb eines Einfamilienhauses berühre typischerweise nicht das Existenzminimum und erscheine deshalb steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung. Auch der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, dass Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen sind.