Die Dividendenzahlungen des Volkswagen-Konzerns drohen wegen den Milliardenkosten des Abgas-Skandals in den nächsten Geschäftsjahren ausfallen. Das könnte langfristig Folgen für die Rechtsposition der VW-Vorzugs-Aktionäre haben. Von Stefan Rullkötter
Mutige Anleger haben den Kurzsturz bei Volkswagen genutzt, um sich mit im DAX notierten VW-Vorzugsaktien einzudecken. Infolge des Abgas-Skandals droht bei Europas größtem Autobauer - zumindest in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 - aber ein Dividendenausfall: Erwartet werden derzeit Gesamtkosten von 30 Milliarden Euro für Rückrufaktionen, behördliche Bußgelder, Entschädigungszahlungen an Kapitalanleger und Kunden sowie Anwaltskosten. Zuletzt wurden sogar noch deutlich höhere Beträge genannt.
Bei den VW-Vorzugsaktien handelt es sich um sogenannte Dividendenvorzugsaktien. Die Papiere sind im Gegensatz zu Stammaktien nicht mit Stimmrechten ausgestattet. Dafür garantiert der Konzern in seiner Satzung Vorzugsaktionären eine um 6 Cent höhere Dividende als den Inhabern von Stammpapieren.
Werden aber die Vorzugsdividenden in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt, haben Vorzugsaktionäre nach den Vorschriften des Aktiengesetzes ein Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt werden. Dann könnten ihre Vorzugs-Papiere längere Zeit wie Stammaktien behandelt werden.
Ein nicht unrealistisches Szeanario, dass auch den Kursabschlag von VW-Vorzugsaktien gegenüber den Stammpapieren - derzeit rund 15 Prozent - bald reduzieren könnte.
Zudem sind bei Vorzugsaktien Regelungen möglich, die eine Nachzahlung ausgefallener Dividenden in späteren Jahren vorsehen. Vorrechte für Vorzugsaktionäre müssen aber in der Satzung der jeweiligen AG festgeschrieben werden.
In der aktuellen Satzung der Volkswagen AG heißt es dazu in Paragraf 27 (Gewinnverwendung), "dass Vorzugsaktionäre ein Vorzugsgewinnanteil von 11 Cent je dividendenberechtigter Vorzugsaktie gezahlt wird. Reicht der Bilanz-Gewinn zur Zahlung des Vorzugsgewinnanteils nicht aus, so sind die Fehlbeträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre vor Verteilung eines Gewinnanteils an die Stammaktionäre in der Weisen nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen sind und der aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlende Vorzugsgewinnanteil von 11Cent je Vorzugsaktie erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten ist". Unter aktienrechtlichen Gesichtspunkten dürfte deshalb die VW-Vorzugs-Aktie im Vergleich zum Stammpapier derzeit das bessere Investment sein.