Für die genau 15 374 Geschädigten verlange man Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Fahrzeuge. "Deutsche Kunden sind nicht Kunden zweiter Klasse. Sie haben dieselben Rechte und Ansprüche wie US-Kunden", sagte Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld. Das sei die Botschaft an Volkswagen, den Bund und das Land Niedersachsen.

Trotz der umfangreichen Klage werde es am Landgericht den gewohnten Ablauf geben, betonte eine Sprecherin. Die eingegangenen Unterlagen würden geprüft, mit einem Aktenzeichen versehen und einem zuständigen Richter übermittelt, der über den weiteren Ablauf entscheidet. "Wir haben seit Anfang des Jahres zwei Spezialkammern eingerichtet, die auf entsprechende Verfahren eingerichtet sind", so die Sprecherin.

Nach Angaben eines VW-Sprechers wurde bislang in gut 900 zivilrechtlichen Fällen entschieden - und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen. Insgesamt seien gut 7000 zivilrechtliche Verfahren anhängig./bch/DP/jha