Dass private Versicherer weniger auszahlen als erwartet, daran hat sich das Publikum schon gewöhnt. Der jahrzehntelange Niedergang der Marktzinsen sorgte dafür, dass zu Beginn des Ruhestands häufig nicht die Geldsumme zusammenkam, die zu Vertragsabschluss vorhergesagt war. Entsprechend niedrig fallen die monatlichen Renten aus.

Aber sie sinken üblicherweise nicht, wenn die Auszahlung einmal läuft. So sorgte es für einiges Aufsehen, als der Lebensversicherer Generali  - immerhin die Nummer 5 der Branche  - kürzlich eingestand: Ab diesem August werden die laufenden Renten für knapp 30 000 Kunden gekürzt.

Ist denn das erlaubt? Leider ja. Im Kleingedruckten der betroffenen Generali-Policen ist so eine Möglichkeit vorgesehen. Und sie ist, wie auf der Homepage der Finanzaufsicht Bafin zu lesen ist, auch rechtlich zulässig. Hintergrund: Bei klassischen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, wie sie bei Generali vorliegen, gibt es quasi eine Zweiteilung der Rente (das gilt übrigens ebenfalls für Berufsunfähigkeitsversicherungen).

Zum einen den garantierten Teil, wie er zu Rentenbeginn durch das aufgelaufene Kapital festgelegt wird. Dieser Wert darf bis zum Tod des Kunden nicht unterschritten werden. Beim zweiten Teil der Auszahlungen geht es um Überschüsse, die der Versicherer aus den Kapitalanlagen erwirtschaftet. In der Rentenphase entstehen diese Renditen auch, da das angesammelte Kapital durch die monatlichen Renten nur langsam schmilzt.

Und diese Überschüsse sind der entscheidende Hebel. Es gibt, grob gesagt, zwei Methoden, wie am Markt damit umgegangen wird. Bei der einen startet die Auszahlung mit der garantierten Rente, und die Überschüsse eines jeden Jahres erhöhen dauerhaft die Überweisungen, allerdings jeweils nur ein kleines bisschen. Rentensenkungen sind ausgeschlossen. Bei der anderen Methode wird so getan, als ob die Überschüsse, die im ersten Jahr anfallen, über die gesamte restliche Auszahlungsphase gelten. Und diese künftigen Überschüsse werden schon ab der ersten Auszahlung einberechnet, sodass die Renten anfangs erheblich höher ausfallen.

Wenn aber die tatsächlichen Überschüsse niedriger werden, sinken irgendwann auch die Renten. Und genau das passiert jetzt bei Generali - etwa bei Verträgen namens "Konstante Bonusrente". Der Umfang der Senkungen kann einem Sprecher zufolge nur individuell je Vertrag berechnet werden. Es habe bei dem Unternehmen, das zur Generali-Deutschland-Gruppe gehört, bereits früher solche Abschläge gegeben. Laut Cosmos Direkt und Aachen Münchener, die ebenfalls zu Generali Deutschland gehören, gibt es auch dort solche Senkungen.

Bei anderen Versicherern existieren noch extremere Varianten - bei der Signal Iduna gibt es beispielsweise eine "Fallende Bonusrente". Hier sinkt die Auszahlung Jahr für Jahr, selbst wenn die Überschussbeteiligung konstant bleibt. Zuletzt ging es hier immer schneller nach unten.

Ein seltenes Pflänzchen



Allerdings werden Policen, bei denen die laufenden Renten fallen können, laut Experten nur von einer Minderheit der Anbieter angeboten. So hat Branchenprimus Allianz nach eigenen Angaben so etwas überhaupt nicht im Programm, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Und sie zitiert Äußerungen aus dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, wonach Senkungen laufender Renten generell sehr selten seien.

Wer eine solche Police hat und damit unzufrieden ist, kann bei seinem Versicherer anfragen, ob ein Wechsel möglich ist. Letztlich ist die Entscheidung für oder gegen eine "Konstante Bonusrente" eine Wette auf Länge und Qualität des eigenen Lebens. Beim Bonussystem liegt die Rente anfangs höher als bei anderen Systemen, die im Lauf der Jahrzehnte allerdings auf- und überholen.

Wer gern mehr Geld in der Tasche hat, solange er noch fit ist, oder mit seinem baldigen Tod rechnet, ist also mit Bonusverträgen besser aufgehoben. Wer an ein langes Leben glaubt und ein zwar langsames, aber sicheres Rentenplus haben will, sollte zu anderen Lösungen greifen.