Die Sprecherin betonte, generell seien die Voraussetzungen für den Status als Beschuldigter niedrig: Eine begründete Anzeige reiche aus. Die Ermittlungen stünden erst am Anfang. Die Staatsanwaltschaft sammle sowohl belastendes als auch entlastendes Material.

Zu dem bereits gesammelten Material zähle auch die Aussage eines Aktienkaufinteressenten, er habe von einem der "Financial- Times"-Berichte bereits vor dessen Veröffentlichung erfahren, sagte die Behördensprecherin. Medienberichte, es handle sich dabe um einen Leerverkäufer, träfen nicht zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten von Wirecard umfangreiches Material erhalten. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben selbst Anzeige wegen des Verdachts erstattet, dass Marktteilnehmer den Aktienkurs gezielt manipulieren. Medienberichte über angeblich bereits erfolgte Zeugenvernehmungen wollte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

Der Aktienkurs war nach Berichten der "Financial Times" über angebliche Verfehlungen bei Wirecard eingebrochen. Die Staatsanwaltschaft sieht dafür nach eigenen Angaben keine Hinweise, sondern vermutet einen Versuch der Aktienkursmanipulation zulasten des Unternehmens und seiner Anleger.

rtr