Bei einem Dax-Konzern ist das eine ungewöhnliche Maßnahme. In der Regel sind davon nur kleine und mittlere Unternehmen betroffen. Dem Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München droht eine maximale Strafzahlung von einer Million Euro. Von Wirecard war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Wirecard hatte vergangene Woche die Präsentation seines Geschäftsberichts erneut verschoben und mittlerweile den 4. Juni als neuen Veröffentlichungstermin angekündigt. Zur Begründung hatte Vorstandschef Markus Braun die Corona-Krise genannt, auf Grund derer sich die Beschaffung von Unterlagen vor allem von Auslandstöchtern verzögert habe. Aufsichtsratschef Thomas Eichelmann hatte als Begründung für die Verschiebung angeführt, die Wirtschaftsprüfer von EY bräuchten mehr Zeit, um die Ergebnisse einer Sonderprüfung durch KPMG zu analysieren.

In dem Verwaltungsverfahren der Frankfurter Wertpapierbörse muss Wirecard nun die Gründe für die Verschiebung erläutern. Ein Sanktionsausschuss entscheidet über die Höhe des Ordnungsgelds. Bis es in solchen Verfahren ein Urteil gibt, vergehen im Regelfall mehrere Wochen.

Von Seiten der Aufsichtsbehörden muss Wirecard dagegen keine Sanktionen fürchten. Das Bundesamt für Justiz hat wegen der Corona-Krise Erleichterungen geschaffen für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht aufstellen können. Gegen Firmen, deren Frist am 30. April ablaufe, werde vor dem 1. Juli 2020 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, hatte das Amt Anfang April mitgeteilt. Damit folgte die Behörde der Empfehlung der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA.

Wirecard hatte vergangene Woche Details veröffentlicht zu einer Sonderuntersuchung der Wirtschaftsprüfer KPMG. Diese räumte allerdings nicht alle Vorwürfe der Bilanzfälschung aus, die in den vergangenen Monaten immer wieder in Medienberichten aufgekommen waren. Die Aktien rauschten daraufhin in die Tiefe. Mit rund 85 Euro kosten die Titel nur noch halb so viel wie im Herbst.

rtr