Bei Dividenden aus diesem Land drohen in punco Quellensteuer nun unangenehme Überraschungen. Diese Punkte sind jetzt zu beachten. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Leser fragen, die Redaktion antwortet

Ich habe Aktien von Mowi ASA im Depot, ein norwegischer Nahrungsmittelkonzern , der zu den weltweit größten Produzenten von Zuchtlachs zählt. Aktionären wurde versprochen, dass die Ausschüttung steuerfrei bleiben sollte, weil diese aus Kapitalreserven des Unternehmens floss. Stattdessen erfolgte dieses Jahr auf die Dividenden der voller Steuerabzug vom 35 Prozent. Hat das meine Depotbank falsch ermittelt – und was kann ich tun ?

Börse Online: Es ist üblich, dass die meisten Finanzämter sich mit der Vorlage der Dividendenbescheinigungen der deutschen Depotbank begnügen – darin stehen schließlich alle benötigten Informationen zum „return of capital“. Die jetzt benötigten Infos bekommt man aber auch – über den Webauftritt von Mowi zum Beispiel unter den folgenden Links oder im Jahresgeschäftsbericht (annual report) der Gesellschaft: 

https://mowi.com/investors/share-and-bond/dividend/

https://mowi.com/investors/stock-exchange-filings/ 

https://mowi.com/investors/ir-contact/ 

Kostenfreie Informationen

Alle benötigten Informationen lassen sich kostenfrei übersetzen, zum Beispiel via  www.deepl.com. So funktioniert es: Text von der entsprechenden Mowi-Internetseite kopieren, bei deepl.com in das linke Textfeld einfügen und dann in Sekundenschnelle ins Deutsche übertragen lassen. Sollte das Finanzamt auch noch die Beschlüsse des Verwaltungsrates über die Auszahlung der Kapitalreserven benötigen, kann man diese per Mail unter der oben stehenden Mailadresse anfordern. Auch hier hilft deepl.com: Einfach die Frage auf Deutsch verfassen und in Englisch übersetzen lassen und  in die Mail reinkopieren. Man erhält dann die Antwort in Englisch und lässt sie über deepl.com ins Deutsche zurückübersetzen. 

Quellensteuer-Abzug bei Norwegen-Dividenden:

Nach dem einschlägigen BMF-Schreiben vom 15.11.2011 (Gz. IV C 1 - S 2406/10/10001) haben EU-Bürger eine Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der norwegischen Quellensteuer. Eine pauschale vollständige Rückerstattung der norwegischen Quellensteuer sieht die „shielding deduction“ aber nicht vor. Nach diesem Verfahren sind Dividenden in Höhe eines fiktiven risikofreien Ertrags aus dem investierten Kapital steuerfrei. Dieser steuerfreie Ertrag hängt von den tatsächlichen Anschaffungskosten und dem Zinssatz für 3-monatige Regierungsanleihen ab. Beantragen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre alternativ eine Rückerstattung der Quellensteuer über den nach dem DBA zulässigen 15 % Quellensteuersatz, erhalten Sie in jedem Fall 10 % auf die norwegische Quellensteuer von 25 % rückerstattet. Ratsam ist letzteres Verfahren alternativ zum Antrag auf Erstattung der Quellensteuer im „shielding deduction”-Verfahren. Beides Ersattungswege können nicht parallel beschritten werden, Anleger müssen sich für ein Verfahren entscheiden.   

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