Die Finanzverwaltung setzt bei der Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2025 verstärkt auf automatisierte Risikomanagementsysteme. Doch diese Details prüfen Sachbearbeiter bei Unstimmigkeiten genau.
Während Routinefälle die steuerlichen Veranlagungsverfahren in der Regel vollautomatisch durchlaufen, werden Deklarationen mit von Durchschnittwerten stark abweichenden Angaben gezielt von der amtlichen Software herausgefiltert und einer manuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter der Finanzämter unterzogen.
Eine offizielle Checkliste gibt es nicht. Erfahrungswerte zeigen aber, dass die folgenden Punkte dann genau unter die Lupe genommen werden:
Angaben zu Homeoffice und Arbeitszimmer
Durch die mittlerweile unbefristet geltende Regelung zur Homeoffice-Pauschale (sechs Euro pro Tag) wird hier penibel hingeschaut:
• Nutzung des Homeoffice: Abgleich der geltend gemachten Homeoffice-Tage mit den tatsächlichen Arbeitstagen im Betrieb.
• Häusliches Arbeitszimmer: Prüfung der Voraussetzungen,
• Arbeitsverträge: Kontrolle von Arbeitszeitmodellen und vertraglich festgelegten Tätigkeitsstätten.
Angaben zu Arbeitsweg und Reisekosten
Das Finanzamt prüft die Plausibilität der Pendlerpauschale und anderer Reisekosten:
• Entfernungspauschale: Kontrolle bei wechselnden Tätigkeitsstätten und der Angabe von Fahrtkosten, die über die Pauschale hinausgehen.
• Fahrgemeinschaften: Genauere Prüfung von Wegzeiten und Angaben zu Mitfahrern.
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Angaben zu digitalen Einkünften auf Handelsplattformen
Durch neue gesetzliche Kooperationspflichten haben Finanzämter besseren Zugriff auf Daten Dritter:
• Plattform-Einkünfte: Automatischer Abgleich von Daten von Verkaufs- oder Vermietungsplattformen wie eBay oder Airbnb.
• Kryptowährungen: Verstärkte Prüfung von Gewinnen aus dem Handel mit Krypto-Assets.
Erstmalige Angaben und stark abweichende Daten zum Vorjahr
Auffälligkeiten in der Steuerhistorie lösen oft eine manuelle Prüfung aus:
• Behinderungen: Erstmalige Geltendmachung eines Grades der Behinderung (GdB) oder Änderungen des GdB.
• Sonderausgaben: Erstmaliges Auftreten von Kinderbetreuungskosten, doppelter Haushaltsführung oder hohen Umzugskosten.
• Häusliches Arbeitszimmer: Prüfung der Voraussetzungen, insbesondere wenn es erstmalig steuerlich geltend gemacht wird.
Angaben zu Wohraumvermietungen
• Erstvermietung von Häusern und Eigentumswohnungen.
• Sonderabschreibungen und Erhaltungsaufwendungen bei Modernierung von Ojekten.
Angaben zu Kapitalanlagen
• Verlustverrechnungen bei Börsengeschäften.
• Realisierte Gewinne bei Wertpapiergeschäften.
Angaben von Ruheständlern
• Mietverträge mit Angehörigen.
• Schenkungen an Familienmitglieder und Erbschaften von Verwandten.
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