Im Dezember können Gas- und Fernwärme-Kunden mit Entlastung durch den Staat rechnen. Rentner bekommen die Energiepauschale ausgezahlt. Und die Bahn erhöht die Preise. Zudem gibt es noch weitere Änderungen und Stichtage für Verbraucher. BÖRSE ONLINE hat 10 Neuigkeiten zusammengetragen – ein Überblick.
Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme wird übernommen
Um die Verbraucher von den weiterhin hohen Energiekosten zu entlasten, übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme. Diese Soforthilfe orientiert sich an dem im September prognostizierten Jahresverbrauch und gilt für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Gas- und Fernwärmelieferanten müssen entweder die Lastschrift für Dezember aussetzen oder den Abschlag überweisen. Etwas komplizierter ist es bei Mietern, bei denen die Abrechnung meist über den Vermieter läuft: Sie erhalten die Entlastung mit der nächsten Heizkosten-Abrechnung, also wohl erst im Lauf des Jahres 2023.
Heizkosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger
Darüber hinaus bekommen Empfänger von Wohngeld und BAföG einen weiteren Heizkostenzuschuss. Laut Bundesregierung sind das insgesamt rund zwei Millionen Menschen. Wie viel sie bekommen, ist bei den Wohngeldempfängern gestaffelt nach der Zahl der Personen, die in dem Haushalt leben. Bei einer Person sind es 415 Euro, bei zwei 540 Euro, für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
Azubis, Schüler und Studenten, die BAföG erhalten, bekommen 345 Euro. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, auch ist kein Nachweis über Heizkosten und Miete erforderlich. Überwiesen wird der Zuschuss direkt aufs Konto und zwar voraussichtlich noch im Dezember.
Energie-Pauschale für Rentner
Rentner erhalten zudem eine Energiepreis-Pauschale von 300 Euro brutto, die bis Mitte Dezember über die Rentenzahlstellen ausgezahlt wird. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig.
Gleichzeitig wird die Midi-Job-Grenze von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben. Das heißt, dass die Stufen, in denen Sozialbeiträge bei Midi-Jobs steigen, "gestreckt" werden – und zwar von null Prozent bei 520,01 Euro Verdienst pro Monat auf 100 Prozent bei jetzt 2.000 (statt 1.600) Euro.
Schutz vor Abzocke bei Handy-Anrufen
Eine weitere Neuerung betrifft den Schutz vor Abzocke bei Handyanrufen von einer 0137-Nummer. Eigentlich werden Nummern wie diese von den Netzbetreibern etwa an TV-Sender vermietet, damit diese sie für Tele-Votings oder Gewinnspiele verwenden können. Häufig werden sie aber auch zweckentfremdet. Dann wird auf einem Handy kurz angeklingelt und wenn die Angerufenen dann aus Neugier zurückrufen, müssen sie 14 Cent pro Minute oder 1 Euro pro Anruf zahlen – auch wenn in der Leitung nur ein Knacken oder Rauschen zu hören ist. Ab dem 1. Dezember müssen die Telefonanbieter hier jedoch einschreiten: Sie müssen Anrufe hochpreisiger Sonderrufnummern wie der (0)900 oder (0)137 abbrechen.
Bundesweiter Warntag
Am 8. Dezember findet wieder ein bundesweiter Warntag statt, bei dem ab 11 Uhr eine Probewarnmeldung auf verschiedenen Kanälen ausgesendet wird, unter anderem über Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtanzeigetafeln und Warn-Apps wie NINA, BIWAPP und KATWARN. In den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen werden zum Teil auch Lautsprecheransagen und Sirenen zu hören sein.
Der Warntag dient dazu, die Bevölkerung für solche Warnungen zu sensibilisieren. Für die Behörden sind sie ein Test, ob die Systeme gut funktionieren. Erstmals soll die Warnung auch über Cell Broadcast verbreitet werden und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schreibt.
Neuer Fahrplan bei der Deutschen Bahn kommt – und neue Preise
Ab dem 11. Dezember tritt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Auf vielen wichtigen Fernverkehrsstrecken sollen dann die Fernzüge häufiger und schneller unterwegs sein. Vor Weihnachten werden zudem Wagen mit bis zu 13.000 zusätzlichen Sitzplätzen täglich bereitgestellt, auf stark frequentierten Strecken soll es 80 Sonderzüge mit bis zu 40.000 zusätzlichen Plätzen geben.
Wichtigste Änderung im Fernverkehr ist die Eröffnung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm, womit Fahrgäste zwischen Stuttgart und München schneller unterwegs sind.
Die Preise steigen moderat: Bei den Flex-Preisen sind es plus 6,9 Prozent, bei den Preisen für Pendler plus 4,9 Prozent, bei den Bahn-Cards im Schnitt ebenfalls 4,9 Prozent. Die Sparpreise bleiben gleich.
US-Zinserhöhung wohl kleiner als zuletzt
Die US-Notenbank Fed hat zuletzt ein vorsichtigeres Zinserhöhungstempo in Aussicht gestellt. Nach der nächsten Sitzung des Offenmarkt-Ausschusses FOMC dürfte am 14. Dezember ein Zinsschritt um 50 Basispunkte erfolgen. Der Chef der US-Notenbank, Jerome Powell, stellte in einer Rede am 30. November künftig kleinere Zinsschritte in Aussicht. Hintergrund dürfte die Wirkungsverzögerung der bisherigen Zinserhöhungen sein. Auf der Sitzung Anfang November hatte die Fed ihren Leitzins zum vierten Mal in Folge kräftig um 0,75 Prozentpunkte erhöht.
Pakete und Karten rechtzeitig verschicken
Die Deutsche Post DHL hat auf ihrer Website die Daten veröffentlicht, zu denen Pakete, Briefe und Weihnachtskarten spätestens verschickt werden sollten, damit sie noch rechtzeitig vor Heiligabend ankommen. Demnach sollten Privatkunden ihre Pakete innerhalb Deutschlands spätestens bis zum 20. Dezember in einer Filiale oder Packstation abgeben. Für andere EU-Länder, europäische Nicht-EU-Länder und Länder außerhalb Europas muss es ein bis drei Wochen früher sein.
Für Päckchen ist im europäischen Versand der 12. Dezember Frist. Außerhalb Europas hätte der Versand bis zum 29. November erfolgen müssen. Bei Briefen und Postkarten innerhalb Deutschlands ist der 22. Dezember der späteste Termin.
Hermes garantiert eine Zustellung bis Heiligabend, wenn Pakete bis zum 21. Dezember um 12 Uhr im Paketshop abgegeben werden. Das gleiche Datum gilt für Paketabholungen an der Haustür. Sendungen ins Ausland müssen auch hier bis zu anderthalb Wochen früher losgeschickt werden.
Frist für freiwillige Steuererklärung läuft ab
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, es aber trotzdem tun möchte, sollte folgende Frist beachten: Am 31. Dezember (bzw. 2. Januar 2023, weil der 31. ein Samstag ist) läuft die Frist für die Steuererklärung 2018 ab. Anders als all diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, haben die, die es freiwillig tun, vier Jahre Zeit dafür.
Strengere Regeln bei Tattoo- und Haar-Entfernung
Wer sich ein Tattoo oder Haare entfernen lassen möchte, darf dies künftig nur noch von speziell dafür ausgebildetem Personal durchführen lassen. Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft. Das entsprechende Zertifikat gilt für Kosmetikerinnen und Kosmetiker beziehungsweise Ärztinnen und Ärzte, die mit Geräten arbeiten, in denen Licht, Hochfrequenz, Elektrosimulation und Ultraschall zum Einsatz kommen. Das betrifft neben Tattoo- und Haarentfernung zum Beispiel auch diverse Behandlungen wie Fettreduktion oder die Entfernung von Permanent-Make-up. (Mit Material von dpa und rtr)