Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. Ob auch zuviel gezahlte Abgaben bei Taiwan-Aktien zurückgeholt werden können Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Der Hintergrund:
Für Dividendenjäger gibt es rund um den Globus hohe Ausschüttungen einzufangen. Doch häufig macht sich bei Aktionären Ernüchterung breit, wenn sie die Ausschüttungsabrechnung der Depotbank in der Postbox vorfinden. Denn von dem erhofften üppigen Ertrag landet nur ein um einen hohen Abschlag reduzierte Teil auf dem Konto des Anlegers. Ein ausländischer Fiskus hat dann Quellensteuer (zwischen 15 und 50 Prozent)abgezwackt, die man nur mit Papierkrieg und einer gehörigen Portion Eigeninitiative zurückholen kann.
Die Besonderheit bei Taiwan-Aktien:
Global geht nichts ohne den in Taiwan ansässigen Chipriesen TSMC. Bei der taiwanesischen Quellensteuer ist das leider ähnlich. Sind Aktionären in Deutschland steuerpflichtig , wird 21 Prozent Quellensteuer einbehalten, die heimische Depotbank rechnet hierzulande aber nur zehn Prozent auf die eigene Steuerschuld an.
Hohe Hürden für Quellensteuer-Erstattung:
Die übrigen elf Prozent könnten sich Anleger in Taiwan zurückholen, was aktuell aber so gut wie unmöglich ist. Beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bislang keine entsprechenden Vordrucke erhältlich. Auf www.bzst.de werden unter dem Link „Ausländische Antragsformulare“ nur die gängigsten Erstattungsformulare bereit gehalten oder Anleger werden auf die Websites der ausländischen Finanzbehörden verwiesen. Und direkte Anfragen von in Deutschland steuerpflichtigen Aktionären. beantwortet die taiwanesische Steuerverwaltung zudem derzeit nicht.
Zum Unternehmen:
TSMC („Taiwan Semiconductor Manufacturing Co. Ltd“) hat seinen Unternehmenssitz in Hsinchu, wurde im Jahr 1987 gegründet und ist seit 1997 börsennotiert. Der Chip-Riese aus Taiwan ist vor allem in den Geschäftsbereichen Elektronische Bauteile und Fertigung aktiv.
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