Auf der Jagd nach hohen Ausschüttungen stehen ausländische Aktien bei Anlegern hoch im Kurs. Doch Quellensteuern können für eine böse Überraschung sorgen. Was aktuell zu beachten ist Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Die Steuerfalle:
Für Dividendenjäger gibt es rund um den Globus einiges zu holen. Doch oft macht sich bei Aktionären Ernüchterung breit, wenn sie die Auschüttungs-Abrechnung der Depotbank in der Postbox vorfinden. Denn von dem erhofften üppigen Ertrag landen im ungünstigsten Fall weniger als 50 Prozent auf dem Konto des Anlegers. Neben dem deutschen Fiskus hat dann auch der ausländische Quellenstaat Steuern abgezwackt, die man nur mit Papierkrieg und einer gehörigen Portion Eigeninitiative zurückholen kann.
So gibt es zu viel gezahlte Abgaben zurück:
Zwar sind ausländische Quellensteuern ganz oder teilweise anrechenbar. In manchen Staaten muss man aber selbst aktiv werden, um eine Erstattung oder auch nur eine Ermäßigung zu erhalten. Wie hoch in den einzelnen Staaten der Steuerabzug ausfällt und wieviel Anleger per Erstattungsantrag zurückerhält, kann man auf der Internet-Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) abrufen. Dort hält die Finanzverwaltung unter dem Link „Ausländische Antragsformulare“ auch die gängigsten Erstattungsformulare bereit – oder User werden hier auf die Websites der ausländischen Behörden verwiesen.
Zeitsparender Ausweg:
Die bürokratischen Erstattungs-Verfahren lassen sich an einen Dienstleister delegieren. So kann das Portal Divizend hier eine zeit- und nervenschonende Alternative für Aktionäre sein. Es wurde mit dem Ziel gegründet, die Erstattungsverfahren für ausländische Quellensteuern weitgehend zu automatisieren. Betroffene Anleger können sich auf www.divizend.com kostenlos registrieren und bei Bedarf ihre zu viel bezahlten Quellensteuern mit relativ wenigen Mausklicks zurückholen. Ein Service, den es nicht zum Nulltarif gibt: Wenn der Antrag an die Finanzbehörde des jeweiligen Landes abgeschickt ist, wird eine Gebühr von 17,5 Prozent der Erstattungssumme fällig. Bei unkomplizierten Staaten mit automatischer Anrechnung in Deutschland wie beispielsweise den USA oder den Niederlanden ist dies nicht notwendig. Daher beschränkt sich Divizend auf Länder, die Erstattungsanträge fordern. Bislang ist der Service für Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland (für im Ausland steuerpflichtige Anleger), Finnland, Irland, Italien. Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien und die Schweiz verfügbar.
Lesen Sie auch: Immobilienmarkt: Ist das die Trendwende bei den Preisen?
oder: Depot innerhalb der Familie übertragen? Das ist bei der Steuer wichtig