Nach mehreren Jahren mit kräftigen Kursgewinnen wechselte der Goldpreis im Jahr 2026 in den Seitwärtsmodus. Wer die Krisenwährung nun verstärkt via Gold-ETCs traden möchte, sollte dabei folgendes beachten.

Die gestiegenen Preisschwankungen machen Gold für viele Anleger auch als kurzfristige Tradings interessant. Wer vom Auf und Ab beim Edelmetall profitieren möchte, sollte allerdings nicht nur auf das optimale Timing achten. Auch steuerliche Aspekte können darüber entscheiden, wie viel Rendite am Ende tatsächlich übrig bleibt.

Mehr Volatilität am Goldmarkt

Dass der Goldmarkt aktuell deutlich nervöser geworden ist, zeigt auch ein Blick auf den CBOE-Goldvolatilitätsindex (Kürzel: GVZ). Dieser notierte im Jahr 2026 bereits zweimal über der Marke von 45 Prozent, nachdem er zum Jahresultimo noch bei 23,9 Prozent gelegen hatte. Für kurzfristig orientierte Anleger eröffnen sich dadurch zwar erhebliche Trading-Chancen, gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an die Auswahl des passenden Anlageprodukts. Besonders beliebt sind physisch besicherte Gold-ETCs, weil sie den Goldpreis vergleichsweise exakt abbilden und einfach über die Börse handelbar sind.

Viele Anleger greifen dabei bevorzugt zu Produkten wie Xetra-Gold oder EUWAX Gold II. Beide ETCs verfügen über einen Lieferanspruch auf physisches Gold. Genau dieser Punkt sorgt jedoch in Deutschland für eine spezielle steuerliche Behandlung. Werden die Produkte länger als ein Jahr gehalten, bleiben Kursgewinne nach derzeitigem Steuerrecht steuerfrei. Anders sieht es bei einer Haltedauer von weniger als zwölf Monaten aus. In diesem Fall müssen Gewinne oberhalb der Freigrenze von 500 Euro als „sonstige Einkünfte“ zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Wer auf der Suche nach Stabilität ist, wird möglicherweise im Stabile-Werte-Index von BÖRSE ONLINE fündig

iShares Physical Gold ETC (WKN: A1KWPQ)

Steuerregeln genau abwägen

Gerade für aktive Trader kann dies zum Nachteil werden. Denn abhängig vom individuellen Einkommen kann der persönliche Steuersatz deutlich über der klassischen Abgeltungssteuer von 25 Prozent (zzgl. Soli und Kirchensteuer) liegen. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den viele Anleger unterschätzen: Die entsprechenden Gewinne müssen häufig eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden. Der Aufwand für Dokumentation und Nachweis liegt damit beim Steuerpflichtigen.

Wer Gold eher kurzfristig handeln möchte, sollte deshalb auch physisch besicherte Gold-ETCs ohne Lieferanspruch in Betracht ziehen. In diesen Fällen greift in Deutschland in der Regel die klassische Abgeltungssteuer. Für viele Anleger ist dies nicht nur komfortabler, sondern bei einem hohen persönlichen Steuersatz unter Umständen auch günstiger. Die Besteuerung erfolgt meist automatisch über die depotführende Bank, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Ein geeignetes Produkt in diesem Bereich ist der iShares Physical Gold ETC (ISIN: IE00B4ND3602). Der ETC ist mit Gold physisch hinterlegt, bietet Privatanlegern jedoch keinen direkten Lieferanspruch auf das Edelmetall. Dadurch fällt die steuerliche Behandlung anders aus als bei Xetra-Gold oder EUWAX Gold II. Für Anleger, die gezielt von kurzfristigen Schwankungen beim Goldpreis profitieren möchten, kann dies ein interessanter Vorteil sein. Auch bei den Handelskosten zeigt sich ein weiterer Vorteil. Der aktuelle Spread zwischen An- und Verkauf liegt beim iShares Physical Gold ETC bei rund 0,45 Prozent und fällt damit etwas günstiger aus als bei Xetra-Gold mit etwa 0,75 Prozent. Gerade bei häufigeren Transaktionen kann dies die Gesamtrendite zusätzlich verbessern.

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