(Neu: Analysten- und Händlerstimmen)
FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Ein Teilsieg vor einem US-Berufungsgericht hat den Aktien von Bayer
Im Berufungsverfahren zum Urteil im ersten US-Prozess um angeblich krebserregende glyphosathaltige Unkrautvernichter ist die Strafe für den Konzern drastisch reduziert worden. Das zuständige Gericht in San Francisco senkte den Schaden- und Strafschadenersatz, den das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, drastisch von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio Euro). Allerdings wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben.
Ein Händler wertete den Ausgang vor dem Berufungsgericht "auf den zweiten Blick" negativ. Der Johnson-Fall ist einer von drei durch Bayer angefochtenen US-Glyphosat-Urteile außerhalb der allgemein getroffenen milliardenschweren Einigung, merkte er an. Positiv sei zwar, dass die Schadenersatzsumme kräftig reduziert worden sei, doch das Urteil und eine Auszahlung der Summe dürften es Bayer erschweren, die Rechtsstreitigkeiten mit anderen Klägern zu beenden.
Analyst Markus Mayer von der Baader Bank strich die Aktie
Quelle: dpa-Afx