LEINFELDEN-ECHTERDINGEN (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Schadenersatzansprüche von Aktionären der VW
Die Kläger sind der Ansicht, dass die in Stuttgart sitzende PSE sie zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre bei VW informiert hat. Die Holding weist die Vorwürfe zurück.
Nun soll grundsätzlich juristisch geklärt werden, welche Seite recht hat - dabei geht es auch um die besondere Rolle der PSE. Diese ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein eigenes operatives Geschäft. Bereits seit 2018 läuft unabhängig davon am Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur Frage, ob VW selbst seine Aktionäre hätte früher über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informieren müssen./mbr/DP/mis
Quelle: dpa-Afx