LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um einen seit Jahren bei Daimler beschäftigten Leiharbeiter sehen sich Arbeitgeber durch ein EuGH-Urteil bestärkt. Der Europäische Gerichtshof betonte in seinem Urteil am Donnerstag zwar, dass es missbräuchlich sein könne, einen Arbeiter jahrelang auf demselben Arbeitsplatz einzusetzen, es müssten aber auch sämtliche relevanten Umstände, insbesondere Besonderheiten der Branche und nationale Regelungen berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Streit aus Deutschland um einen Arbeitnehmer, der 55 Monate als Leiharbeiter bei der früheren Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt.

"Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, dass aus dem Unionsrecht keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses folgt, und sehen unsere Rechtsauffassung insofern bestätigt", teilte eine Sprecherin der Mercedes-Benz AG mit. Man sehe jedoch einen gewissen Spielraum beim nationalen Gericht, so müsse die finale Entscheidung aus Deutschland abgewartet werden. Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, teilte mit: "Erfreulicherweise gibt das Gericht auch weiterhin grünes Licht, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge der Einsatzbranche abzuweichen."/mjm/DP/nas

Quelle: dpa-Afx