DETMOLD (dpa-AFX) - Das Landgericht Detmold befasst sich am Freitag (11.30 Uhr) mit der Klage eines Landwirts aus dem nordrhein-westfälischen Detmold gegen den Autobauer VW
VW soll unter anderem verpflichtet werden, ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen zu dürfen. Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Auch verstärke VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos die Klimakrise und verursache so künftige Einbußen.
VW weist das zurück. Man habe ein Dekarbonisierungsprogramm beschlossen und wolle bis 2050 weltweit bilanziell CO2-neutral sein, sagte der Leiter Nachhaltigkeit, Ralf Pfitzner. VW trage seinen Teil zur Dekarbonisierung des Transportsektors bei, betonte er im Vorfeld vor Journalisten. "Engagiertes Streiten um die Geschwindigkeit der Transformation ist richtig. Eine Klage ist aus unserer Sicht aber nicht das geeignete Mittel. Sie lenkt nur von der inhaltlich konstruktiven Arbeit an der riesigen Herausforderung ab."
Greenpeace unterstützt noch eine ähnliche Klage gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig. Dort gab es jedoch noch keine mündliche Verhandlung./tob/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx